Rechtliche Betreuung
Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer (m/w/d) gesucht
Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht alleine regeln, stellt ihm das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen rechtlichen Betreuer zur Seite. Dazu gehören insbesondere Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung, Suchterkrankungen, Demenzerkrankungen und/ oder Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.
Rechtliche Betreuer kümmern sich im Rahmen der vom Betreuungsgericht übertragenen Aufgabenkreise um die Angelegenheiten, die der Betroffene selbst nicht mehr regeln kann. Diese können zum Beispiel sein:
- die Geldverwaltung
- der Abschluss von Verträgen (z. B. Heimverträge)
- die Interessenvertretung gegenüber Behörden, Renten- und anderen Sozialleistungsträgern
- Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten (z. B. Zuzahlungsbefreiung, Pflegegrad, Behindertenausweis etc.)
Ehrenamtliche Betreuer können eine jährliche Aufwandspauschale von 425 € erhalten.
Berufsbetreuer arbeiten auf freiberuflicher Basis und erhalten eine Vergütung. Beides kann nebenberuflich ausgeübt werden.
Gesucht werden einfühlsame Personen, die sozial engagiert sind, Interesse am Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigungen haben und über Toleranz sowie Akzeptanz für rechtlich Betreute verfügen.
Voraussetzungen:
- die persönliche Eignung und Fähigkeit (nachzuweisen u.a. durch ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Vollstreckungsportal)
Für Berufsbetreuer zusätzlich:
- abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis gem. BtRegV. Die erforderliche Sachkunde kann durch anerkannte Weiterbildungen erlangt werden.
Vor allem Personen mit juristischer, sozialpädagogischer, medizinischer, psychologischer, betriebswirtschaftlicher und verwaltungsrelevanter Ausbildung sind für diese Tätigkeit besonders geeignet. Bei Berufsbetreuerbewerbern mit der Befähigung zum Richteramt und bei Bewerbern mit einem abgeschlossenen Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit gilt die Sachkunde als nachgewiesen.
Interessierte Personen für diese anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit melden sich gerne bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich telefonisch oder per Mail an betreuungsbehoerde[at]bernkastel-wittlich.de. Für Fragen stehen Ihnen Frau Ehlen (06571 14-2453), Herr Gruber (06571 14-2274) und Frau Rieder (06571 14-2275) gerne zur Verfügung.
Die Betreuung nach dem Betreuungsgesetz dient dem Wohl von Erwachsenen, die sich selbst nicht vertreten können. Es geht darum, die vom Grundgesetz garantierten Rechte zu sichern und dabei so wenig wie möglich in die Selbstbestimmung des Einzelnen einzugreifen. Einen Anspruch auf rechtliche Betreuung haben Menschen, die psychisch krank, geistig, seelisch oder körperlich behindert sind und auf Grund dieser Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht regeln können. Gibt es andere Hilfsmöglichkeiten wie zum Beispiel eine Vorsorgevollmacht kommt eine Betreuung im Regelfall nicht in Betracht.
Ob die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung vorliegen, prüft das Betreuungsgericht beim Amtsgericht in einem umfangreichen Verfahren. Hierbei wird ein medizinisches Gutachten eingeholt, der betroffene Mensch wird selbst durch das Gericht befragt (angehört) und die örtliche Betreuungsbehörde hat eine Stellungnahme abzugeben. Wird hiernach festgestellt, dass eine Betreuung notwendig ist, erfolgt ein Gerichtsbeschluss, der Aufgabenbereich der Betreuung wird festgelegt und ein Betreuer oder eine Betreuerin wird eingesetzt. Betreuerinnen und Betreuer sind sogenannte gesetzliche Vertreter.
Mit dem Begriff „Betreuung“ ist hier nicht die Pflege und Versorgung, das Sauberhalten der Wohnung oder Einkaufen gemeint, sondern die gesetzliche Vertretung von erwachsenen Mitmenschen. Daher spricht man hier besser von „Rechtlicher Betreuung“ in bestimmten Lebensbereichen. Welche Bereiche das betrifft, bestimmt sich nach dem jeweiligen Hilfebedarf des betreuten Menschen. Möglich sind hier die Bereiche, in denen tatsächlich etwas zu regeln ist und die von dem betreuten Menschen nicht mehr erledigt werden können, beispielsweise in gesundheitlichen und persönlichen sowie finanziellen, schriftlichen oder behördlichen Belangen.
Kosten
Zunächst entstehen die Verfahrenskosten beim Betreuungsgericht, welche nach einer Gebührenordnung erhoben werden. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer haben einen Anspruch auf Aufwandsersatz; Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer einen Anspruch auf Vergütung. Die Kosten trägt generell der betreute Mensch. Die Kosten werden von der Staatskasse nur dann übernommen, wenn beim betreuten Menschen Mittellosigkeit vorliegt.
Kontrolle der rechtlichen Betreuung
Die Kontrolle - oder besser Überwachung der Betreuung - erfolgt durch das Betreuungsgericht. Im Regelfall ist dort ein jährlicher Bericht einzureichen, zumeist auch eine Rechnungslegung über das verwaltete Vermögen.
Vermeidung einer Betreuung
Eine Betreuung kann durch sogenannte Vorsorgeregelungen vermieden werden. Hervorzuheben ist hier die Vorsorgevollmacht. Im Gesetz ist geregelt, dass eine Betreuung dann nicht eingerichtet werden darf, wenn eine Vollmacht besteht und mit dieser Vollmacht alles Notwendige geregelt werden kann. Nähere Informationen sowie Vordrucke finden Sie beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in der Broschüre Betreuungsrecht - Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht.
Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Sie durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich öffentlich beglaubigen lassen. Für die Vornahme einer Beglaubigung wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.
Betreuungsvereine im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Betreuungsvereine beraten, unterstützen, gewinnen und schulen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Die Vereine sind auch eine Anlaufstelle für alle Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen und gegebenenfalls eine rechtliche Betreuung übernehmen möchten.
Zudem beraten und informieren die Betreuungsvereine über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen und beraten bevollmächtigte Personen.
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind zwei Betreuungsvereine tätig, deren Aktivitäten durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und das Land Rheinland-Pfalz finanziell gefördert werden.
Die Beratung erfolgt kostenlos und unverbindlich. Auch eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Die Betreuungsvereine nehmen ihre Tätigkeit als gesetzliche Aufgaben wahr und werden vom Staat finanziell unterstützt.
Wenn Sie sich ehrenamtlich als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer engagieren wollen, wenden Sie sich hierzu an einen Betreuungsverein Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie erste Informationen, wie die Übernahme einer rechtlichen Betreuung konkret abläuft.
Betreuungsverein der AWO Bernkastel-Wittlich e.V
Bahnhofstr.44
54497 Morbach
Tel.: 06533 941090
Fax: 06533 941091
https://www.bv.awo-bernkastel-wittlich.de/
Betreuungsverein des SKFM Wittlich e.V.
Bergweilerweg 18
54516 Wittlich
Tel.: 06571 1741811
Fax: 06571 174189911
http://www.skfm-wittlich.de/
Betreuungsgerichte für den Landkreis Bernkastel-Wittlich
Bei den Betreuungsgerichten der Amtsgerichte, werden die Betreuungsverfahren bearbeitet. Eine rechtliche Betreuung kann nur durch einen Gerichtsbeschluss errichtet, aufgehoben oder geändert werden.
Wenn aus Ihrer Sicht eine Betreuung für einen Menschen veranlasst werden muss, können Sie direkt beim Betreuungsgericht ein Betreuungsverfahren anregen oder sich auch an die Betreuungsbehörde wenden. Im Bedarfsfall wenden Sie sich an das Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich ein betroffener Mensch lebt (siehe nachfolgende Liste). Hier zählt nicht die Meldeadresse, sondern der tatsächliche aktuelle Aufenthalt.
Amtsgericht Wittlich
Kurfürstenstraße 63
54516 Wittlich
Telefon: 06571 101-0
Telefax: 06571 101-290
Zuständig für: Stadt Wittlich, die Verbandsgemeinde Wittlich-Land sowie die Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Hontheim, Kinderbeuern, Kinheim, Kröv, Reil und Willwerscheid.
Amtsgericht Bernkastel-Kues
Brüningstraße 30
54470 Bernkastel-Kues
Telefon: 06531 59-0
Telefax: 06531 59-176
Zuständig für: Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, der Einheitsgemeinde Morbach und der nachfolgend genannten Gemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Burg (Mosel), Enkirch, Irmenach, Lötzbeuren, Starkenburg und Traben-Trarbach (Stadt)
Amtsgericht Hermeskeil
Trierer Straße 43
54411 Hermeskeil
Telefon: 06503 9149-0
Telefax: 06503 9149-25
Zuständig für: Verbandsgemeinde Thalfang