Energieausweis für Gebäude

Energieausweis für Gebäude

Der Energieverbrauch von Gebäuden soll mit Hilfe von Energieausweisen transparent gemacht werden. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Die Energieausweise im Bestand werden schrittweise zur Pflicht. Ab dem 01. Januar 2009 ist der Gebäudeenergieausweis für alle Wohngebäude verpflichtend. Wie bei Waschmaschinen, Kühlschränken und Trocknern schon längst üblich, soll der Ausweis Käufern und Mietern Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes geben. Auch Modernisierungsempfehlungen soll er enthalten.

Wer muss einen Energieausweis haben?

Seit dem 1. Juli 2008 müssen Besitzer von alten Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Für alle neueren Wohngebäude begann die Pflicht am 01. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Pflicht ab 01. Juli 2009. Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt keinen Energieausweis.

Gibt es für jedes Gebäude den gleichen Ausweis?

Nein! Es gibt die Möglichkeit, für Gebäude im Bestand einen Energieverbrauchsausweis auszustellen, der lediglich den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner über die letzten drei Jahre angibt (§ 19 EnEV). Für Neubauten nötig und für Gebäude im Bestand möglich, ist dagegen der so genannte Energiebedarfsausweis, der ebenfalls technische Eigenschaften wie die Wärmedämmung und die  Heiztechnik eines Hauses bewertet und daher sehr viel aussagekräftiger ist. Allerdings ist er bei der Erstellung aufwändiger und damit teurer (§ 18 EnEV).

Wer stellt den Energieausweis aus?

Der Energieausweis wird durch zugelassene Energieberater wie Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger oder Handwerker ausstellt werden. Für den Bedarfsausweis werden unter anderem die Wärmedämmung der Außenwände und des Daches oder den Heizkessel und die Warmwasseraufbereitung untersucht. Für den Verbrauchsausweis dagegen reicht es, den Experten Grunddaten wie Baujahr, Energieträger sowie den Strom- und Wärmeverbrauch der letzten drei Jahre zu nennen.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Ein einmal ausgestellter Energieausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren.