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Solarenergie entsteht durch die ständige Kernfusion in der Sonne. Die dadurch erzeugte Energie, gelangt in Teilen als elektromagnetische Strahlung (Strahlungsenergie) zur Erde. Die Sonnenenergie steht dem Menschen unbegrenzt zur Verfügung. Die Sonne schickt Strahlen mit einer Leistung von maximal 1000 Watt pro Quadratmeter und minimal 20 Watt pro Quadratmeter an trüben Tagen auf die Erdoberfläche.

In der Nutzung dieses Energieträgers unterscheidet man thermische Verfahren in Form von Sonnenkollektoren zur Warmwassergewinnung sowie Spiegel und Photovoltaik-Anlagen, die mit Hilfe von Solarzellen Strom erzeugen. Der Bau von Photovoltaik- und thermischen Solaranlagen auf Dächern ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzungen und ähnliches), zum Beispiel zum Ensembleschutz oder zum Denkmalschutz, können dem Bau aber entgegenstehen.

Genehmigungsfrei heißt auch nur, dass das Bauvorhaben nicht von einer Behörde auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft wird. Der Bauherr ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich. Der Bau von Freiflächenanlagen ist genehmigungspflichtig.