Wasserkraft
Wasserkraft leistet in Deutschland einen Beitrag von rund 25 Prozent der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung. Dabei bezeichnet Wasserkraft die Strömungsenergie von fließendem Wasser, welche mit geeigneten Maschinen in mechanische Energie umgesetzt wird. Über Laufwasser-, Speicher-, Pumpspeicher- und Gezeitenkraftwerke wird die Bewegungsenergie des Wassers genutzt und in Turbinen der Wasserkraftwerke in elektrische Energie umgewandelt.
Einer der großen Vorteile der Wasserkraft liegt in der Speicherfähigkeit. Durch Aufstauung oder durch Hochpumpen auf ein höheres Niveau (Pumpspeicherkraftwerke) ist die Wasserkraft nicht nur fast verlustfrei zu speichern, sondern auch sehr kurzfristig verfügbar und somit gut zur Deckung von Spitzenlastbedarf einsetzbar.
Die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Wasserkraftanlage sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgeschrieben. Bewilligungen für das Betreiben eines Wasserkraftwerks werden grundsätzlich über einen Zeitraum von 30 Jahren erteilt. Es handelt sich bei der Errichtung, Instandsetzung von Wasserkraftanlagen und Aufbau von Altanlagen entweder um die Benutzung eines Gewässers (Entnahme bzw. Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern) nach § 3 WHG oder um einen Ausbau, dass heißt wesentliche Umgestaltung des Gewässers oder seiner Ufer nach § 31 WHG. Für die Benutzung kann eine Erlaubnis oder Bewilligung erteilt werden, für den Ausbau ist ein Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren erforderlich.Zuständig für die Durchführung des Erlaubnis-/Bewilligungsverfahrens oder für das Plangenehmigungs-/Planfeststellungsverfahren ist je nach Größenordnung der Wasserentnahme bzw. Einstufung des Gewässers in I., II. oder III. Ordnung die Obere Wasserbehörde oder die Untere Wasserbehörde.
"Aus der dargestellten Analyse der Wasserkraftpotenziale ist zu schließen, dass ein weiterer Ausbau der Wasserkraft in der Region nur noch vergleichbar geringe Leistungszuwächse erwarten lässt. Vor diesem Hintergrund ist unter Beachtung von gewässerökologischen Gesichtspunkten der Neubau von Wasserkraftanlagen allenfalls an wenigen Stellen in der Region Trier vertretbar. Lohnender scheint die Modernisierung der vorhandenen Anlagen, um eine Steigerung der Wirkungsgrade zu erreichen." (Planungsgemeinschaft Trier, Regionales Energiekonzept für die Region Trier, August 2001)
Außerdem ist es heute kaum noch möglich, eine neue Wasserkraft-Anlage zu realisieren, da die Eingriffe für die Abzweigung von Wasser aus dem Mutterbach (vorrangig Errichtung eines Wehres) nicht mehr genehmigt werden beziehungsweise nur unter sehr hohen Auflagen. Problematisch sind die Wasserkraft-Anlagen vor allem wegen des Erfordernisses, die Durchgängigkeit der Gewässer und eine gute Gewässerstruktur zu erhalten.