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Die Windenergie wird seit Jahrhunderten vom Menschen genutzt, sei es zur Fortbewegung oder zur Verrichtung mechanischer Arbeit. Seit der Ölkrise in den 1970er Jahren wurde die Nutzung von Windenergie verstärkt erforscht. Eine Windenergieanlage wandelt Windenergie in elektrische Energie um und speist diese zumeist in das öffentliche Stromnetz ein. Dies geschieht, indem die Bewegungsenergie des Windes den Rotor in eine Drehbewegung versetzt, welche an einen Generator weitergegeben und dort in elektrischen Strom umgewandelt wird.

Windenergieanlagen können in allen Klimazonen, auf See und in allen Landformen (Küste, Binnenland, Gebirge) zur Gewinnung elektrischen Stroms eingesetzt werden. Aufgrund der Unstetigkeit des Windes kann die mit Windenergieanlagen gewonnene elektrische Energie nur im Verbund mit anderen Energiequellen oder Speichern für eine kontinuierliche Energiebereitstellung genutzt werden. Der von den Windenergieanlagen produzierte Strom wird in das Netz eingespeist und auf Grundlage des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vergütet.

Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Zuständige Genehmigungsbehörden sind die Kreisverwaltungen beziehungsweise bei kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltungen.