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Direktzahlungen

Ab dem Antragsjahr 2015 greift erstmals die GAP – Reform (Gemeinsame Europäische Agrarpolitik). Dies bedeutet, dass die Betriebsprämie in ihrer bisherigen Form durch die folgenden Direktzahlungen ersetzt wird.

Basisprämie:

Die Basisprämie ist zu Beginn in jedem Bundesland unterschiedlich, soll aber bis 2019 auf bundesweit einheitlich ca. 175 €/ha angeglichen werden. Im Antragsjahr 2015 beträgt die Basisprämie in Rheinland-Pfalz ca. 155 €/ha. Für die Beantragung der Basisprämie sind Zahlungsansprüche erforderlich, die 2015 dem derzeitigen Bewirtschafter einer förderfähigen Fläche zugewiesen werden. Der Bewirtschafter muss dafür aktiver Landwirt sein und 2013 bereits Direktzahlungen erhalten haben. Für Zusammenschlüsse und Aufteilungen sowie Erbfälle usw. gibt es Sonderregelungen.

Greening-Prämie:

Die Greening-Prämie beträgt bundeseinheitlich 87 €/ha zusätzlich für alle beihilfefähigen Flächen, wenn folgende drei Auflagen erfüllt werden:

  • Dauergrünlanderhaltung
  • Anbaudiversifizierung: zwei Hauptkulturen ab 10 ha und drei Hauptkulturen ab 30 ha Ackerland. Die Hauptkultur darf nicht mehr als 75 % und die beiden größten Kulturen nicht mehr als 95 % des Ackerlandes einnehmen.
  • Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) in Höhe von 5 % der Ackerfläche für Betriebe, die größer als 15 ha Ackerland bewirtschaften.

Kleinerzeuger und Ökobetriebe sin von den Anforderungen zum Greening befreit und erhalten immer die Greening-Prämie.

Junglandwirteprämie:

Betriebsleiter, die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind, erhalten für bis zu 5 Jahre nach der Hofübernahme eine zusätzliche Junglandwirteförderung in Höhe von ca. 44 €/ha für maximal 90 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Umverteilungsprämie:

Mit dem Wegfall der Modulation in Form der betriebsindividuellen Kürzung der Direktzahlungen von bis zu 14 % ist auch deren Vorteil für kleine Betriebe, nämlich die Freigrenze für Direktzahlungen bis 5.000 €, entfallen. Zum Ausgleich dafür wird in Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, für die ersten 46 Zahlungsansprüche eine Umverteilungsprämie zu gewähren. Die ersten 30 Zahlungsansprüche werden mit ca. 50 € und die weiteren 16 Zahlungsansprüche mit ca. 30 € zusätzlich gefördert.

Kleinerzeugerregelung:

Betriebsinhaber können sich im Jahr 2015 bis zum 15.05.2015 einmalig zum Kleinerzeuger erklären. Sie erhalten Zahlungsansprüche in Höhe der bewirtschafteten Fläche zugewiesen, können aber lediglich Direktzahlungen in Höhe von max. 1250 € erhalten. Betriebsinhaber, die an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen, sind im Rahmen des Direktzahlungssystems aber von den Vorschriften zum Greening und den Cross Compliance-Auflagen befreit.

Zuständig für eine fachliche Beratung im Zuge der Anbauplanung ist das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Bitburg.

Energiesparen

Der bewusste Umgang mit Energie und die Senkung des Verbrauchs werden vor dem Hintergrund des Klimawandels noch weiter an Bedeutung gewinnen. Informationen, wie sich Strom und Heizenergie einsparen lassen, finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes. Unter anderem finden Sie dort einen Energiecheck, mit dem Sie überprüfen können, ob häuslichen Heizungspumpen optimal eingestellt sind.