Vergütung und Abnahme für aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom
Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten.