Mit dem Herbstzug der Wildvögel steigt das Risiko einer Einschleppung von Geflügelpest-Viren in Geflügelhaltungen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) warnt aktuell vor einer erhöhten Verbreitungsgefahr und stuft das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen und Vogelbestände als hoch ein. Nun wurde das Virus auch bei Wildvögeln im Landkreis Bernkastel-Wittlich nachgewiesen.
Nach Angaben des Veterinäramtes Bernkastel-Wittlich wurde bei zwei verendeten Kranichen aus den Gemarkungen Morbach-Weiperath und Neumagen-Dhron das Geflügelpestvirus H5N1 festgestellt. Die molekularbiologischen Untersuchungen ergaben einen Nachweis der für das M-Protein von Influenza-A-Viren sowie für H5- und N1-Gene kodierenden RNA mit CT-Werten, die auf eine hohe Viruslast schließen lassen. Die Proben wurden zur Bestätigungs- und weiterführenden Untersuchung an das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut gesandt.
Darüber hinaus liegen derzeit drei weitere Verdachtsfälle vor: Ein Kranich aus der Gemarkung Greimerath, ein weiterer aus Oberscheidweiler sowie ein Mäusebussard aus der Gemarkung Kinheim.
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es keine Medikamente oder schützenden Impfstoffe gegen die Geflügelpest gibt. Der Erreger kann leicht über Wildvögel, aber auch indirekt über Gegenstände, Schuhe oder Fahrzeuge in Geflügelhaltungen eingeschleppt werden.
Verhaltenshinweise für die Bevölkerung
Die Bevölkerung wird gebeten, keinen Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln aufzunehmen. Das Auffinden erkrankter oder verendeter Tiere – insbesondere von Kranichen, Wasser- oder Greifvögeln – soll dem Veterinäramt Wittlich gemeldet werden. Dafür steht die Hotline 06571 14-1032 zur Verfügung.
Das Veterinäramt veranlasst anschließend die Begutachtung, Absperrung und Aufnahme des Tierkörpers sowie die Einsendung zur Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt Koblenz. Sollte das Veterinäramt außerhalb der Dienstzeiten nicht erreichbar sein, wird die Feuerwehr hinzugezogen.
Einzelne tote Kleinvögel, wie Spatzen oder Amseln, sind dagegen meist kein Anlass zur Sorge. Solche Funde kommen regelmäßig vor, etwa durch Entkräftung beim Vogelzug oder altersbedingte Ursachen. Diese Tiere können, sofern sie auf Privatgrundstücken gefunden werden, über den Hausmüll (Restmülltonne) entsorgt oder in der Natur belassen werden.
Hinweise für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter
Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden eindringlich gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und strikt einzuhalten. Ziel ist es, jeglichen direkten oder indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere, Geflügel nicht im Freien zu füttern oder zu tränken, um keine Wildvögel anzulocken.
Bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten können – etwa starker Rückgang der Legeleistung, Apathie, Gleichgewichtsstörungen oder Atemnot – besteht eine Meldepflicht an das Veterinäramt. Nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen umgehend beim Veterinäramt gemeldet werden.
Für Fragen und Meldungen ist das Veterinäramt Bernkastel-Wittlich erreichbar unter
Telefon 06571 14-1032 oder E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
