Verwaltung

Vorsorgliche Abschaltung zentraler Fachverfahren durch die kommunalen Rechenzentren


Die kommunalen Rechenzentren haben am Sonntagnachmittag, 27. September 2026, vorsorglich bestimmte IT-Systeme heruntergefahren, um eine bekannt gewordene Sicherheitslücke zu schließen. Es liegt kein erfolgreicher Cyberangriff vor. Personenbezogene Daten sind nicht gefährdet.

Betroffen sind landesweit alle 194 hauptamtlich geführten Verwaltungen, darunter auch die Kreisverwaltungen.

Die Rechenzentren spielen die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates ein. Sie rechnen damit, dass ab Dienstag, 29. September 2026, wieder Normalbetrieb herrscht.

Was ist passiert?

Um eine erkannte Sicherheitslücke zu schließen, haben die Rechenzentren des Landes am Sonntagnachmittag, 27. September 2026, vorsorglich bestimmte IT-Systeme heruntergefahren. Die Sicherheitslücke war am Wochenende bekannt geworden und anschließend bestätigt worden.

Handelt es sich um einen Cyberangriff?

Nein, es liegt kein erfolgreicher Cyberangriff vor. Die Systeme wurden vorsorglich heruntergefahren, um die Daten zu schützen, bis die Lücke geschlossen ist.

Sind personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger gefährdet?

Nein, personenbezogene Daten sind nicht gefährdet. Genau dies soll die vorsorgliche Abschaltung sicherstellen.

Welche Leistungen sind betroffen?

Betroffen sind verschiedene zentral betriebene Fachverfahren. Sie werden unter anderem in Einwohnermeldeämtern, Pass- und Personalausweisstellen, Kfz-Zulassungsbehörden und Standesämtern sowie im Waffenwesen und in Schulverwaltungsprogrammen genutzt. Leistungen, die auf diese Verfahren angewiesen sind, können derzeit nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden.

Wie viele Verwaltungen sind betroffen, und ist die Lage überall gleich?

Betroffen sind alle 194 hauptamtlich geführten Gemeinden, Städte und Kreise in Rheinland-Pfalz. Mit Ausnahme des Waffenwesens setzen alle Kommunen landesweit einheitliche Fachverfahren ein; die Auswirkungen sind daher grundsätzlich überall vergleichbar.

Gibt es Unterschiede zwischen Kreisen, Städten und Verbandsgemeinden?

Die Betroffenheit richtet sich nach der jeweiligen Zuständigkeit und den eingesetzten Fachverfahren. Die Landkreise und Städte verantworten das Kfz-Zulassungswesen, Verbandsgemeinden betreiben teils Außenstellen. Standesämter gehören zu den Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden, sodass die Landkreise in diesem Bereich nicht betroffen sind. Innerhalb derselben Verwaltungsebene sind die Auswirkungen gleich, da jeweils zentrale Fachverfahren betroffen sind.

Wer kümmert sich darum, dass die Systeme wieder sicher laufen?

Die Rechenzentren  installieren derzeit die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates, sogenannte Patches, und schließen damit die Lücke.

Wann ist mit dem Normalbetrieb zu rechnen?

Die Rechenzentren rechnen damit, dass ab Dienstag, 29. September 2026, wieder Normalbetrieb herrscht.

Gibt es Vorgaben, wie die Verwaltungen bis dahin vorgehen sollen?

Zentrale Anweisungen gibt es nicht. Der Ausfall einzelner Anwendungen ist ein Fall des betrieblichen Notfallmanagements, das jede Verwaltung entsprechend der Situation vor Ort handhabt. Die Verwaltungen haben die für Montag vereinbarten Termine abgesagt und informieren die Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweiligen Kanäle.