Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Personen wahrnehmen


An wen muss ich mich wenden?

Für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zuständig, in kreisfreien Städten das Gesundheitsamt des Landkreises.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende