Kommunalwahl 2024

Kommunalwahl 2024

Die Kreisverwaltung ist verantwortlich für die Durchführung der Wahl zum Kreistag des Landkreises Bernkastel-Wittlich; er wird am 9. Juni 2024 neu gewählt.

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 22. April 2024 um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist). Näheres entnehmen Sie bitte der eingestellten Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen. Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlages für die Kreistagswahl 2024 finden Sie unter folgendem Link zum Download.

Zur Unterstützung der Parteien und Wählergruppen im Rahmen ihres Aufstellungsverfahrens stellt der Landeswahlleiter auf der Internetseite (https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen)  die Informationsbroschüren „Informationen für Wahlvorschlagsträger“ sowie „Leitfaden zum Aufstellungsverfahren“ zur Verfügung.

Zusätzlich werden sämtliche Wahlvordrucke und Formulare vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz im frei zugänglichen Bereich des Kommunalwahlportals unter www.kommunalwahl-rlp.de (Rubrik „Parteien & Wählergruppen“) für jede Interessierte bzw. jeden Interessierten bereitgestellt.

Nähere Informationen für Wählerinnen & Wähler sind zu finden unter https://www.kommunalwahl-rlp.de/oeffentlicher-bereich/waehlerinnen-waehler/.

Weitere Informationen des Landeswahlleiters zur Kommunalwahl 2024 finden unter https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen.

Nutzung des Wahlvorschlagsportals (WVP)

Was ist das Wahlvorschlagsportal?

Das elect Wahlvorschlagsportal (WVP) dient der Erfassung und Einreichung von Wahlvorschlägen und Wahlvorschlagslisten sowie dem Ausfüllen und Erstellen der dafür benötigten amtlichen Dokumente. Dazu erhalten die Parteien und Wählergruppen von der jeweils zuständigen Wahlbehörde die entsprechenden Log-In-Daten für das Wahlvorschlagsportal und erfassen dort alle benötigten Daten der Bewerberinnen und Bewerber ihres Wahlvorschlags. Die Wahlvorschlags- und Bewerberdaten werden anschließend von der Wahlbehörde in den Wahltermin importiert.

Wichtiger Hinweis

Aus dem Wahlvorschlagsportal können die amtlichen Dokumente generiert und in die Wahlsoftware übernommen werden. Ein Wahlvorschlag ist allerdings nur dann gültig, wenn er mit allen erforderlichen Unterlagen und Unterschriften schriftlich und im Original bis zur Einreichungsfrist vorgelegt wird. Auf die Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen verweise ich an dieser Stelle.

Zugang zum Wahlvorschlagsportal

Jede Partei/Wählergruppe erhält einen mandantenspezifischen Zugang auf Anfrage zugeschickt. Wenn Sie einen Zugang benötigen, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Hier finden Sie die Kurzanleitung der KommWis (https://confluence.kommwis.rlp/pages/viewpage.action?pageId=122556881).


Öffentliche
Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen

Kontakt Wahlamt

Zentrale E-Mail-Adresse
Wahlen@Bernkastel-Wittlich.de

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