Landratswahl 2024

Landratswahl 2024

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, findet im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Wahl zur Landrätin/ zum Landrat statt.

Der Landrat wird für die Dauer von acht Jahren von den Bürgern des Landkreises in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Weitere Informationen sind zu finden in § 46 der Landkreisordnung.

Näheres können Sie der Stellenausschreibung sowie Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen entnehmen. Diese werden, soweit bereits erfolgt, eingestellt.

Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlages finden Sie unter folgendem Link zum Download. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 22. April 2024 um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).

Zur Unterstützung der Parteien und Wählergruppen im Rahmen ihres Aufstellungsverfahrens stellt der Landeswahlleiter auf der Internetseite (https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen)  die Informationsbroschüren „Informationen für Wahlvorschlagsträger“ sowie „Leitfaden zum Aufstellungsverfahren“ zur Verfügung.

Nähere Informationen für Wählerinnen & Wähler sind zu finden unter https://www.kommunalwahl-rlp.de/oeffentlicher-bereich/waehlerinnen-waehler/.

Weitere Informationen des Landeswahlleiters finden Sie unter https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen.