Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerblich Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft die Schlachtung von:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Pferde und andere Huftiere,
- Ggf. Geflügel
- Ggf. Hasentiere
- Farmwild.
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen außer für Kaninchen und Geflügel ohne körperlichen Auffälligkeiten.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Bitte ewnden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Kerstin Arnoldi
- Herr Hans-Josef Jakoby
- Herr Adrian Pall
- Frau Cristina Pall
- Herr Benedikt Pfeiffer
- Herr Audrius Rupsysstellvertretender Leiter Fleischhygieneamt
- Frau Gundula Stamer