Einbürgerung

  • Leistungsbeschreibung


    Einbürgerung

    Die Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ausländische Staatsangehörige.

    Um eingebürgert zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter ein rechtmäßiger Aufenthalt, ausreichende Deutschkenntnisse, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, keine Verurteilungen wegen Straftaten und die Sicherstellung des Lebensunterhalts.

    Wichtiger Hinweis!

    Bitte prüfen Sie die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen  v o r  der Antragstellung, um eine kostenpflichtige Ablehnung zu vermeiden. 

    Hier geht es zum Quick-Check: www.einbuergerung.de 

    Bitte beachten Sie:

    Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Neben weiteren Änderungen wird seither die Mehrstaatigkeit generell hingenommen. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben müssen. 

    Bitte beachten Sie, dass aktuell eine sehr große Nachfrage nach Einbürgerungen besteht. Sie müssen daher mit erheblichen Wartezeiten bei der Antragsbearbeitung rechnen. 


  • Weiterführende Informationen

    Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

    https://einbuergerung.rlp.de/