Lernmittelfreiheit
Leistungsbeschreibung
Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichLernmittelfreiheit
Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen möglich. Ferner können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen sowie des Berufsvorbereitungsjahres in Vollzeitform sind von den nachfolgenden Regelungen befreit, da alle Lernmittel und aus pädagogischen Gründen sonstige Materialien von Gesetzes wegen kostenfrei ausgeliehen werden.Allgemeine sowie schuljahresspezifische Informationen zur Lernmittelfreiheit und der entgeltlichen Schulbuchausleihe sind unter den rechts angegebenen Links abrufbar. Weiterhin wird auf wichtige Termine regelmäßig über den Internetauftritt des Landkreises sowie in den Kreisnachrichten hingewiesen.
Lernmittelfreiheit Abgabefrist: 15. März 2026
Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei.
Um im kommenden Schuljahr 2026/2027 kostenfrei an der Schulbuchausleihe teilnehmen zu können, muss ein Online-Antrag auf Lernmittelfreiheit bis zum 15. März 2026 gestellt werden. Dies gilt für alle weiterführenden Schulen im Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Hier geht's zum Online-Antrag.
Einfach den Link anklicken, den Antrag online ausfüllen und die Einkommensnachweise hochladen. Die Antragstellung ist auch über das Smartphone möglich. Hierbei können die Einkommensnachweise abfotografiert und hochgeladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsblatt für Eltern.
Hier geht' s zum Informationsblatt für Eltern.
Nähere Informationen finden Sie auch HIER und in weiteren Sprachen (Arabisch, Persisch/Dari und Ukrainisch) als Kurzinformation zur Lernmittelfreiheit.
Anträge auf Lernmittelfreiheit können nur bis zur Antragsfrist (15. März 2026) eingereicht werden. Anträge welche nach dieser Frist eingereicht werden, werden wegen Fristversäumnis abgelehnt. Selbstverständlich haben Sie dennoch die Gelegenheit an der Schulbuchausleihe teilzunehmen, indem Sie sich für die entgeltliche Schulbuchausleihe (Ausleihe gegen Gebühr), welche vom 08.05.2026 – 02.06.2026 stattfindet, anmelden.
Verfahrensablauf
Bei dem für Ihre Schule zuständigen Schulträger sind die Antragsunterlagen auf Gewährung von Lernmittelfreiheit in Papierform einzureichen.
Voraussetzungen
Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist.
Die schriftliche Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.
Welche Gebühren fallen an?
Bei der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) fallen (auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr) keine Gebühren für die Ausleihe von Lernmitteln an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. In begründeten Fällen kann der Antrag auch später gestellt werden, beispielsweise bei einem Zuzug nach Rheinland-Pfalz nach dem 15. März.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antragsunterlagen können auf nachfolgender Seite aufgerufen und ausgedruckt werden.