Rotes Fahrzeugkennzeichen (06er-Kennzeichen) für Probefahrten und Überführungsfahrten beantragen
- Leistungsbeschreibung- Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen. - Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden: - Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
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  Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch 
  - amtlich anerkannte Sachverständige oder
- eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
- eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
 
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.
 - Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt. - Sie können es verwenden: - mehrfach,
- aber nur für den eigenen Betrieb und
- für die zulässigen Fahrten
 - Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen. - Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06". - Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer. 
- Welche Unterlagen werden benötigt?- gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
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  bei Vertretung: zusätzlich 
  - schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
 
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- aktuelle Gewerbeanmeldung
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  bei juristischen Personen: zusätzlich 
  - Handelsregisterauszug
- Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
 
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
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  aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit, z.B.: 
  - Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
 
- wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
 - Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. 
- Welche Gebühren fallen an?- Gebühren nach Verwaltungsaufwand - Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle. - Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an. 
- Rechtsgrundlage
- Was sollte ich noch wissen?- Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.