Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Leistungsbeschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichDie Einschulungsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig sind oder als "Kannkind" vorzeitig angemeldet werden.
Die Einschulungsuntersuchung wird von Arzt/innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.
Ziel dieser Untersuchung ist die Feststellung des Entwicklungsstandes eines Kindes, um mögliche gesundheits- und schulrelevante Beeinträchtigungen und Entwicklungsrisiken zu erkennen, die einen gelungenen Schulstart erschweren können.
Bestehen bei einem Kind schulrelevante Auffälligkeiten oder sind bereits gesundheitliche Besonderheiten bekannt, können Empfehlungen zu Fördermaßnahmen ausgesprochen werden.
Ablauf der Einschulungsuntersuchung:
a) Anamnese mit Überprüfung des Impfstatus
b) Prüfung des Seh- und Hörvermögens
c) Prüfung von altersgerechten Fertigkeiten mit dem "Sopess-Programm"
(Sopess = Sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen)
d) Beratung der Eltern mit entsprechenden Empfehlungen
Die Ergebnisse werden in einer schulärztlichen Stellungnahme der Schulleitung mitgeteilt.
Bei vorliegendem besonderem Förderbedarf wird eine sonderpädagogische Überprüfung empfohlen.
Über eine eventuelle Zurückstellung vom Schulbesuch entscheidet die Schulleitung.
- Fragebogen deutsch SEU Sorgeberechtigte 2023.pdf
- Fragebogen arabisch SEU Sorgeberechtigte 2023_ARAB_fin.pdf
- Fragebogen bulgarisch SEU Sorgeberechtigte 2023_BG_fin.pdf
- Fragebogen englisch SEU Sorgeberechtigte 2023_EN_fin.pdf
- Fragebogen farsi SEU Sorgeberechtigte 2023_FAR_fin.pdf
- Fragebogen französisch SEU Sorgeberechtigte 2023_FR_fin.pdf
- Fragebogen italienisch SEU Sorgeberechtigte 2023_IT_fin.pdf
- Fragebogen polnisch SEU Sorgeberechtigte 2023_PL_fin.pdf
- Fragebogen rumänisch SEU Sorgeberechtigte 2023_RUM.pdf
- Fragebogen russisch SEU Sorgeberechtigte 2023_RUS_fin.pdf
- Fragebogen türkisch SEU Sorgeberechtigte 2023_TR_fin.pdf
- Fragebogen ukrainisch SEU Sorgeberechtigte 2023_UKR_fin.pdf
- Information Rechtsgrundlagen und Datenschutz.pdf
- Information SEU.pdf
Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.