Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen


An wen muss ich mich wenden?

In Abhängigkeit der Verwaltungsleistung liegt die Zuständigkeit bei einer dieser Genehmigungsbehörden:

  • Struktur und Genehmigungsdirektion ( SGD)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau RheinlandPfalz (LGB)
  • Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt
  • Kreisverwaltung

Die jeweilige Zuständigkeitsbehörde können Sie der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) entnehmen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende