Brandschutzdienststelle

  • Leistungsbeschreibung

    Die Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sorgt dafür, dass der vorbeugende Brandschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten wird. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Brände zu verhindern und Menschen sowie Sachwerte bestmöglich zu schützen.

    Unter vorbeugendem Brandschutz (VB) versteht man alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in einem Objekt getroffen werden, um die Entstehung eines Brandes zu verhindern bzw. die Ausbreitung von Feuer und Rauch sowie Brandschäden so gering wie möglich zu halten. Maßnahmen, die die Menschenrettung sowie eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen, sind wesentliche Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes.

    Unsere Aufgaben im Überblick

    • Beteiligung im Bauordnungsrecht und Bauantragsverfahren
       Die Brandschutzdienststelle wird im bauordnungsrechtlichen Verfahren beteiligt, insbesondere bei Bauanträgen. Hierbei arbeitet sie eng mit den Genehmigungsbehörden, Planern, Architekten sowie Bauherrinnen und Bauherren zusammen.

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    • Gefahrenverhütungsschau (GVS)
       Die Gefahrenverhütungsschau ist ein wesentliches Instrument des vorbeugenden Brandschutzes. Dabei handelt es sich um eine Begehung durch Beauftragte der zuständigen Behörde gemeinsam mit den Verantwortlichen des jeweiligen Objekts. Die Gefahrenverhütungsschau ist regelmäßig bei Objekten durchzuführen, bei denen ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko besteht oder in denen im Brandfall viele Menschen oder hohe Sachwerte gefährdet sind.

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    • Prüfung öffentlicher Veranstaltungen im Freien
       Darüber hinaus wird die Brandschutzdienststelle bei der Prüfung 
      öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel nach § 26 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG) beteiligt.

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