XBrandschutzdienststelle

  • Leistungsbeschreibung

    Die Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sorgt dafür, dass der vorbeugende Brandschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingehalten wird. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Brände zu verhindern und Menschen sowie Sachwerte bestmöglich zu schützen.

    Unsere Aufgaben im Überblick:

    Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen (GVS)

    Beteiligung im Bauordnungsrecht und im Bauantragsverfahren unter Berücksichtigung des vorbeugenden Brandschutzes (VB). Hierbei arbeiten die Brandschutzdienststellen eng mit den Genehmigungsbehörden, Planern, Architekten, Bauherrinnen und Bauherren zusammen.

    Darüber hinaus wird die Brandschutzdienststelle auch bei der Prüfung von öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel nach § 26 POG beteiligt.

    Die Gefahrenverhütungsschau (GVS) ist ein wichtiges Element des vorbeugenden Brandschutzes. Hierbei handelt es sich um eine Begehung durch Beauftragte der zuständigen Behörde gemeinsam mit Objektbevollmächtigten. Regelmäßig durchgeführt werden muss die Gefahrenverhütungsschau bei Objekten, für die ein erhöhtes Brand- oder Explosionsrisiko gilt. Ebenso ist sie Pflicht bei Objekten, bei denen im Brandfall viele Menschen oder hohe Sachwerte gefährdet sind. [mehr lesen…Gefahrenverhütungsschau]


    Unter vorbeugendem Brandschutz (VB) sind alle, in einem Objekt getroffenen baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen zu verstehen, die geeignet sind den Ausbruch eines Brandes zu verhindern, bzw. Brandausweitungen und Brandschäden so gering wie möglich zu halten.

    Maßnahmen, die eine Menschenrettung und eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen, sind wesentliche Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes. [mehr lesen…Vorbeugender Brandschutz]