vorbeugender Brandschutz
Leistungsbeschreibung
Die Brandschutzdienststelle ist im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes in vielfältiger Weise in die Planung, Errichtung, den Umbau oder die Nutzung bzw. Nutzungsänderung von baulichen Anlagen eingebunden.
Sie berät Genehmigungsbehörden, Planer, Architekten sowie Bauherrinnen und Bauherren bereits in der Planungsphase zu brandschutzrechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen und begleitet die entsprechenden Genehmigungsverfahren. Ebenso unterstützt sie Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, zum Beispiel bei Fragen zur Löschwasserversorgung.
Darüber hinaus ist die Brandschutzdienststelle bei der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen beteiligt und überprüft sowie genehmigt Feuerwehrpläne.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in:
- Baulichen Brandschutz (z. B. Brandwände, Rettungswege)
- Technischen Brandschutz (z. B. Brandmeldeanlagen, Löschanlagen)
- Betrieblichen Brandschutz (z. B. Brandschutzordnung, Schulungen)
Ausführungsbestimmungen, Merkblätter, Hinweise:
... (Dokumente sind in Bearbeitung)
Sonstige Fachinformationen:
Rechtsgrundlage
Das Ministerium der Finanzen stellt auf seinen Internet-Seiten den größten Teil der in Rheinland-Pfalz relevanten baurechtlich Vorschriften bereit.