Überwachung der Produktverantwortung
Leistungsbeschreibung
Als grundlegendes Prinzip ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz die sogenannte Produktverantwortung verankert worden. Das bedeutet, dass Hersteller und Vertreiber grundsätzlich für Ihre Produkte über deren gesamte Lebensdauer verantwortlich sind. Sie sollen Produkte so gestalten, dass sie technisch langlebig und reparierbar sind und dass einzelne Teile oder das ganze Produkt wiederverwendet werden können. Die dennoch entstehenden Abfälle sollen möglichst hochwertig verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden können.
Zur Überwachungsaufgabe der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gehören insbesondere:
- Mehrwegpflichten nach dem Verpackungsgesetz
- Pfandpflichten nach dem Verpackungsgesetz
- Rücknahmepflichten und umweltverträgliche Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Rücknahmepflichten von Altbatterien nach dem Batteriegesetz
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare