Geflügelpest
Leistungsbeschreibung
Geflügelpest im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Veterinäramt appelliert an Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollen wachsam sein und ihre Tiere vorsorglich aufstallen.
In Deutschland häufen sich derzeit die Meldungen über Ausbrüche der Geflügelpest, einer hochpathogenen Form der aviären Influenza (H5N1).
Der Herbstzug der Kraniche ist in vollem Gange und betrifft auch die Region Bernkastel-Wittlich. Tausende Kraniche ziehen derzeit auf ihrem Weg zu den Winterquartieren durch Rheinland-Pfalz und nutzen Rastplätze vor allem entlang von Flüssen, Seen und Feuchtgebieten. Kraniche sind dabei besonders empfänglich für das Virus H5N1. Durch den Kontakt zu anderen Wildvögeln und über Ausscheidungen kann das Virus leicht verbreitet werden, weshalb Geflügelhaltende vorsorglich besonders aufmerksam sein sollten.
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind aktuell zwei Verdachtsfälle von Geflügelpest (Aviäre Influenza) bei Wildvögeln nachgewiesen worden.
Veterinäramt beobachtet das Seuchengeschehen sehr aufmerksam
Das Veterinäramt steht in engem Austausch mit den Fachbehörden des Landes. Die Entwicklung des Seuchengeschehens wird sehr aufmerksam beobachtet, um bei einer Veränderung der Lage schnell und angemessen reagieren zu können.Empfehlung: Geflügel vorsorglich aufstallen
Angesichts der aktuellen Nachweise empfiehlt das Veterinäramt allen Halterinnen und Haltern von Geflügel – unabhängig von der Bestandsgröße – dringend, ihre Tiere vorsorglich in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Überdachung mit seitlichem Schutz (z. B. engmaschiges Netz) zu halten. Ziel ist es, jeden direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden.
Hinweise zur Verringerung von Picken und Federbeißen bei Stallhaltung
Bei längerer Stallhaltung kann es durch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit und Beschäftigungsmöglichkeiten zu vermehrtem Picken oder Federbeißen unter den Tieren kommen. Geflügelhalter können dem vorbeugen, indem sie:- ausreichend Beschäftigungsmaterial anbieten, z. B. Picksteine, Heu- oder Strohballen, aufgehängte Kohlköpfe oder Strohsäcke,
- Futter und Einstreu abwechslungsreich gestalten, etwa durch Körner in der Einstreu („Scharrfutter“), damit die Tiere ihrem natürlichen Scharrtrieb nachgehen können,
- ausreichend Platz, Licht und Lüftung sicherstellen, um Stress und Aggression zu vermeiden,
- regelmäßig das Verhalten der Tiere beobachten, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen,
Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Wohl der Tiere auch während einer Stallpflicht bestmöglich zu erhalten.
Biosicherheit besonders wichtig
Neben der Stallhaltung ist die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend, um ein Einschleppen des Virus in Geflügelhaltungen zu verhindern. Dazu gehören insbesondere:- Händewaschen und Schuhwechsel vor und nach Betreten des Stalls,
- Nutzung von stallbezogener Schutzkleidung und Schuhen,
- gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Fahrzeugen und Stallbereichen,
- Zugangsbeschränkung für betriebsfremde Personen,
- keine Fütterung im Freien sowie sichere Lagerung von Futter und Einstreu, um Wildvögel fernzuhalten.
Diese Maßnahmen sind einfache, aber äußerst wirksame Schritte, um das Risiko einer Geflügelpest-Einschleppung erheblich zu verringern.
Mögliche behördliche angeordnete Aufstallpflicht bei Verschärfung der Lage
Sollte sich die Lage weiter verschärfen oder weitere Nachweise hinzukommen, muss kurzfristig mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung zur verpflichtenden Aufstallung gerechnet werden. Geflügelhalterinnen und Gefügelhalter werden daher gebeten, sich bereits jetzt organisatorisch und baulich auf eine mögliche Stallpflicht vorzubereiten.Jede Geflügelhaltung – auch Kleinst- und Hobbyhaltungen – muss beim Veterinäramt registriert sein. Die Anmeldung ist gebührenfrei und besonders wichtig, weil im Falle eines Ausbruchs alle Bestände in einem definierten Radius bekannt sein müssen, um bestmöglich geschützt werden zu können.
Darüber hinaus fordert das Veterinäramt alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auf, unverzüglich das Veterinäramt zu informieren, sobald Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle im Bestand auftreten (Telefon: 06571/14-1032).
Nach aktuellem Kenntnisstand gelten Tauben und Singvögel als nicht besonders anfällig für die Geflügelpest (Vogelgrippe). Einzelne Totfunde kommen regelmäßig vor und stehen in der Regel nicht im Zusammenhang mit einer übertragbaren Tierseuche.
Das Auffinden erkrankter oder verendeter Vögel, insbesondere Kraniche oder Wasser- und Greifvögel, kann über die Hotline des Veterinäramtes Tel. 06571-14-1032 gemeldet werden.
In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren aufgetreten. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Risiko einer Übertragung von Aviären Influenzaviren von Tieren auf Menschen als sehr gering angesehen werden kann.
Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und -halter an das zuständige Veterinäramt unter der Hotline oder per E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de wenden.