Fund eines Denkmals anzeigen
Leistungsbeschreibung
Mit diesem Antrag können Sie Funde melden, die ein Kulturdenkmal sein könnten – zum Beispiel archäologische oder paläontologische Überreste. Solche Funde können beim Spaziergang, bei der Gartenarbeit oder auch bei Bauarbeiten auftauchen. Bitte beachten Sie: Sowohl der Fund als auch die Fundstelle müssen bis eine Woche nach der Entdeckung unverändert bleiben.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden.
Bearbeitungsdauer
Bei akuter Gefährdung ein bis drei Tage. In der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen, je nach Aufkommen
Rechtsgrundlage
- §1 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §3 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §4 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §16 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §18 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §20 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
- §25 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz (DSchG)
Was sollte ich noch wissen?
Sowohl der Fund als auch die Fundstelle müssen bis eine Woche nach der Entdeckung unverändert bleiben.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Fund eines Denkmals anzeigen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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Typisierung
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