BHV-1 - Bovines Herpesvirus 1

  • Leistungsbeschreibung

    Rinderseuche BHV-1: Erleichterungen bei Überwachungsuntersuchungen aufgrund langjähriger Seuchenfreiheit

    • Verringerung der Überwachungsuntersuchungen ab 2026 - 

    Seit dem 05. März 2026 gilt in Rheinland-Pfalz ein neuer Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) zur Überwachung der Rinderbestände im Hinblick auf die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) / Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR).

    Mit diesem Erlass wurden die bekannten und bislang geltenden Regelungen der BHV-1 Verordnung überarbeitet und an das aktuell geltende EU-Recht (Animal Heath Law) angepasst. Bei der Anpassung der Überwachung wurden die Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Institutes berücksichtigt.
     Die Überwachung wird daher ab sofort risikobasiert und unter Berücksichtigung der Betriebsart angepasst.
     
    Für die Milchviehbestände verändert sich hier vergleichsweise wenig. Für andere Haltungsformen ergeben sich sowohl Änderungen in den Untersuchungsintervallen (von alle 6 Monate bis hin zu 24 Monate) als auch beim Anteil der zu beprobenden Tieren. Dabei unterscheiden sich die Regelungen unter anderem nach Nutzungsrichtung und Altersstruktur der Tiere.

    Weiterhin gilt, dass die Untersuchungsintervalle nicht überschritten werden dürfen!

    Wird die serologische (Blut oder Milch) BHV-1 Untersuchung nicht fristgerecht durchgeführt verliert der Bestand seinen Freiheitsstatus (Bestandssperre) und dieser muss mit zusätzlichen Untersuchungen wiedererlangt werden. 

    Eine vereinfachte Darstellung der geforderten Untersuchungsintervalle in Bezug auf den Bestand finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Unabhängig von den Erleichterungen kann die zuständige Behörde nach Risikobeurteilung und Erfordernis engmaschigere Untersuchungsintervalle anordnen.
     
    Bei Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter Tel. 06571/14-1032 und E-Mail 
    veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de gerne zur Verfügung.


     

    Intervall 

    Nutzungsform 

    Probenmatrix 

    Erläuterungen 

    Altersvorgaben der zu beprobenden Tiere

    Keine Untersuchung erforderlich

    Endmast


    Tiere werden ausschließlich und unmittelbar zur Schlachtung abgegeben. Kann auch auf Weidemast zutreffen, sofern kein Kontakt zu Rindern aus anderen Beständen besteht und das Expositionsrisiko der Tiere gegenüber möglichen Übertragungsquellen als niedrig erachtet wird


    2-Jahres Intervall im Abstand von maximal 24 Monaten

    Andere Mast

    Blutserologisch

    Kann auch auf Weidemast zutreffen (siehe auch oben). Stichprobenumfang bei einer Zielprävalenz von mindestens 5 % mit einem Konfidenzniveau von 95 % in Abhängigkeit von der Anzahl gehaltener Rinder

    1-30 Rinder = Proben alle Rinder

    31 – 40 Rinder = 31 Proben

    41-60 Rinder = 38 Proben

    61-100 Rinder = 45 Proben

    >100 Rinder = 59 Proben

    < 6 Monate alte Kälber können ausgenommen werden

    Extensive Weidehaltung

    Blutserologisch

    Nach Risikoeinschätzung durch die zuständige Behörde auch längere

    Intervalle möglich, mindestens aber bei Handhabung der Tiere, Schlachtung oder Eingriffen

    Stichprobenumfang wie vor.

    Tiere > 24 Monate

    Ammen- und Mutterkuhhaltungen

    Blut- oder Milchserologisch

    I.d.R. gekennzeichnet durch einen hohen Kuhanteil, nicht abgesetzte Kälber und eine extensive Haltung. Stichprobenumfang wie vor.

    Tiere > 24 Monate

    1-Jahres Intervall im Abstand von maximal 12 Monaten

    Gem. Option 2: Betriebe mit einem Anteil laktierender Milchkühe > 30 %

    Blutserologisch

    Laktierende Milchkühe sind i.d.R. weibliche Rinder in der Laktation, deren Milch zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt ist.

    Tiere > 24 Monate

    Färsenaufzuchtbetriebe und andere Nutzungsformen (außer Mast)

    Blut- oder Milchserologisch

    Auffangtatbestand für Betriebe, welche sich nicht den anderen

    Nutzungsformen zuordnen lassen, aber keine Mastbetriebe sind.

    Auch Fresseraufzuchtbetriebe, ausschließlich mit eigener Aufzucht, dann Stichprobenschlüssel wie vor

    Bevorzugt > 6 Monate alte Tiere

    Halbjährliche Untersuchung im Abstand von 5-7 Monaten

    Gem. Option 1: Betriebe mit einem Anteil laktierender Milchkühe > 30 %

    Milchserologisch

    Laktierende Milchkühe sind i.d.R. weibliche Rinder in der Laktation, deren Milch zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt ist.

    Getrennte epidemiologische Einheiten sind als getrennter Betrieb zu behandeln.

    Tiere > 24 Monate

    Fresseraufzuchtbetriebe

    Blutserologisch

    Betriebe, die zu mehr als 50 % bis zu 9 Monate alte Rinder und i.d.R. abgesetzte, zugekaufte Tiere halten. Stichprobe wie vor

    Bevorzugt > 6 Monate alte Tiere

    Männliche „Verleihbullen“

    Blutserologisch

    Mit Einsatz auf unterschiedlichen Betrieben