Ausschreibung 2024

Ausschreibung 2024

Beim Landkreis Bernkastel-Wittlich ist die Stelle

der Landrätin/des Landrates (m/w/d)

ab dem 01. März 2025 wegen Eintritts in den Ruhestand des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen.

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich besteht aus den vier Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach und Wittlich-Land sowie der verbandsfreien Stadt Wittlich und der verbandsfreien Gemeinde Morbach. Im Landkreis leben auf einer Fläche von ca. 1.178 qkm rund 113.200 Einwohnerinnen und Einwohner. Geprägt wird der Landkreis durch die drei großen Kulturlandschaften Eifel, Mosel und Hunsrück.

Der Sitz der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich befindet sich in der Stadt Wittlich.

Die Wahl der Landrätin/des Landrates erfolgt am 09. Juni 2024 unmittelbar durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Bernkastel-Wittlich für die Amtszeit von acht Jahren (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am 23. Juni 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar zur Landrätin/zum Landrat ist, wer

a) Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige(r) eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,

b) am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,

c) nicht von der Wählbarkeit gemäß § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen

ist, sowie

d) die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe B 5/B 6 eingestuft. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Zur Teilnahme an der Wahl ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages einer Einzelbewerberin bzw. eines Einzelbewerbers oder einer Partei oder Wählergruppe erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gültige Wahlvorschläge nur bis zum 22. April 2024, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter eingereicht werden können (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung über die Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Kreiswahlleiter in der 10. Kalenderwoche (04.03. – 10.03.2024) in den Kreisnachrichten der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und zusätzlich im Internet unter der Adresse „http://www. bernkastel-wittlich.de“ öffentlich bekanntmacht.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass politischen Parteien oder Wählergruppen die eingegangene Bewerbung bekanntgegeben oder Einsicht in die weiteren Unterlagen gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Wahlvorschläge und Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Wahl der Landrätin/des Landrates
Wahlleiter
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich