In diesem Jahr wird Winzern ein zusätzlicher Antragszeitraum für die Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2026 eingeräumt. Vom 15. bis 30. September 2025 können die Anträge gestellt werden.
Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten Winzer die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen.
Das Verfahren trägt außerdem dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge zu verwilderten Drieschen werden. Solche Flächen bergen ein großes Potenzial für Schaderreger und Pilzkrankheiten, was die Bewirtschaftung der benachbarten Weinbauparzellen erschwert.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung) verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Alle Bedingungen und Erläuterungen zur Antragstellung und Förderung sind dem Merkblatt zu entnehmen. Bei Fragen stehen Sebastian Wagner, 06571 14-2417, Sebastian.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de und Sonja Schneider, 06571 14-2168, Sonja.Schneider@Bernkastel-Wittlich.de von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gerne zur Verfügung.