Geflügelpest

Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest wird aufgehoben


Mit Ablauf des 19.12.2025 wird die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) aufgehoben. Der letzte positive Fall war die Gans in der Schleuse in Zeltingen am 28.11.2025 und nach einer Risikoanalyse kann die Aufhebung der Aufstallungspflicht vertreten werden. 

Amtliche Bekanntmachung: Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest)

Aufgrund des Artikel 70 Abs. 1 Buchstabe b und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 55 der Verordnung (EU) 2016/429 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665, 2664) in der zurzeit gültigen Fassung, ergeht für den Landkreis Bernkastel-Wittlich folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Aufhebung der allgemeinen Aufstallungspflicht für den Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die aufgrund meiner Allgemeinverfügung vom 04. November 2025 angeordnete allgemeine Aufstallungspflicht für die Geflügelhaltungen im Kreisgebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich wird aufgehoben.

  1. Aufhebung des Verbots der Durchführung und des Verbringens zu Veranstaltungen

Das mit Allgemeinverfügung angeordnete Verbot der Durchführung von Börsen, Schauen oder ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel sowie das Verbot des Verbringens zu vorgenannten Veranstaltungen wird aufgehoben.

3. Inkrafttreten

Diese Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Wittlich, 19. Dezember 2025
Landkreis Bernkastel-Wittlich
Der Landrat
Andreas Hackethal