Abfall

Zeitenwende bei der Kalkulation der Abfallgebühren


Zehn Jahre nachdem der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) um die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und den Eifelkreis Bitburg-Prüm erweitert wurde, steht er trotz vergangener Herausforderungen wie der Sanierung von Altdeponien und der Vereinheitlichung von Sammelsystemen wirtschaftlich kerngesund da. Vom erfolgreichen Wirtschaften des Zweckverbandes profitieren auch die Bürger in der Region Trier. In der Verbandsversammlung wurde eine Empfehlung für die Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2026 ausgesprochen. Demnach sollen die Jahresgrundgebühren im Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel zum 1. Januar 2026 sinken. In der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg wurden die Gebühren bereits 2024 gesenkt. Nun werden sie wegen des Abhol-Services für Grünschnitt, den es in den anderen Gebieten nicht gibt, leicht angepasst. Der endgültige Beschluss der Gebühren obliegt den Kreistagen und dem Trierer Stadtrat.

Einheitliche Basisgebühr für die Region Trier

Mit dem Jahr 2026 beginnt aus Sicht des Zweckverbandes eine neue Zeit- beziehungsweise Gebührenrechnung. Grundlage der Gebührenempfehlung des Verbands ist eine einheitliche Basisgebühr, also eine gleiche Gebühr für gleiche Leistungen im gesamten Verband. Dieses Ziel wird mit den neuen Gebührensätzen erreicht. Lediglich kleinere Differenzen im Eigenkapital der einzelnen Landkreise führen noch zu leichten Abweichungen zwischen den Gebührensätzen.

Damit ist das gelungen, was Ziel der Erweiterung des Zweckverbandes A.R.T. war: Die Optimierung der Kreislaufwirtschaft in der Region und die Nutzung von Synergieeffekten durch einen gewachsenen Verband. In den vergangenen zehn Jahren wurden zahlreiche Herausforderungen gemeistert: Von unterschiedlichen Sammelsystemen in den Haushalten über notwendige Sanierung von Altdeponien bis hin zu höchst unterschiedlicher Eigenkapitalausstattung.

Wie setzt sich die Jahresgrundgebühr zusammen?

In der Jahresgrundgebühr sind bereits alle Basisleistungen wie die Leerungen der Restabfalltonne und der Papiertonne (jeweils 13 Mal im Jahr) oder die Entsorgung der Bioabfälle enthalten. Die neu eingeführte zweimalige Abholung von Alttextilien pro Jahr ist damit genauso abgegolten wie die Sperrabfallabholung (bis zu vier Mal im Jahr). Auch die Annahme von Problemabfällen und von Elektroaltgeräten ist durch die Gebühr abgedeckt. Ab 2026 können Sperrabfälle anstelle von zwei Abholungen nach Voranmeldung zweimal im Jahr an den Entsorgungsstandorten sogar gebührenfrei angeliefert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Anmeldung und die Verwendung eines QR-Codes. Aber die Jahresgrundgebühr finanziert auch Dinge, die man als Bürger nicht gleich sieht. So werden Deponien saniert, Wertstoffhöfe betrieben, widerrechtliche Ablagerungen entsorgt, abfallpädagogische Projekte in Schulen und Kindergärten unterstützt oder durch aktive Abfallberatung viel zum Schutz von Umwelt und Ressourcen beigetragen.

Gebühren 2026

Konkret wirken sich die geplanten Gebührenanpassungen in den Landkreisen und in der Stadt Trier wie folgt aus:

Landkreis Bernkastel-Wittlich

Nach einer Gebührensenkung im vergangenen Jahr um durchschnittlich 24 Prozent sollen die Jahresgrundgebühren erneut sinken.

80 Liter Restabfalltonne: 98,50 Euro (2026) /
112,52 Euro (2025)

Eifelkreis Bitburg-Prüm

Da der Eifelkreis über vergleichsweise viel Eigenkapital verfügt, kann die ohnehin bereits günstige Grundgebühr weiter gesenkt werden.

80 Liter Restabfalltonne: 95,30 Euro (2026) /
106,71 Euro (2025)

Landkreis Trier-Saarburg / Stadt Trier

Weil Stadt und Landkreis in den Vorjahren Überschüsse erwirtschaftet hatten, konnten die Gebührensätze zum 1. Januar 2024 um durchschnittlich 15 Prozent gesenkt werden (80 Liter Restabfalltonne 2023: 112,27 Euro). Nun sollen sie wieder an die kalkulierte einheitliche Basisgebühr (99,29 Euro) angepasst werden. Anders als in den restlichen Landkreisen ist in der Jahresgrundgebühr auch die Abholung von Grünschnitt enthalten.

80 Liter Restabfalltonne: 110,90 Euro (2026) /
95,43 Euro (2025)

Landkreis Vulkaneifel

Da der Landkreis noch nicht die nötige Eigenkapitalausstattung aufweist, sind die Gebühren im Verhältnis höher als im restlichen Verbandsgebiet. Jedoch profitiert der nach der Einwohnerzahl kleinste Landkreis von den besseren Konditionen, die der Zweckverband aufgrund seiner Größe z. B. bei Abschluss von Verwertungsverträgen erhält. Die Jahresgrundgebühr wird in den kommenden Jahren noch deutlich weiter abgesenkt werden können.

80 Liter Restabfalltonne: 139,80 Euro (2026) /
148,80 Euro (2025)

Günstigere 60 Liter Restabfalltonne

Ab dem kommenden Jahr sollen kleinere Haushalte mit drei oder weniger Personen in der Region Trier mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Jahresgrundgebühr bekommen. Denn ab 1. Januar 2026 wird es möglich sein, eine kleinere und günstigere 60-Liter-Restabfalltonne zu bestellen. Derzeit ist für diese Haushalte die 80-Liter-Tonne die kleinste verfügbare Größe. Auch wer eine Tonne für Windel- und Inkontinenzmaterial hat, kann auf eine 60-Liter-Tonne umsteigen.

Der Zweckverband A.R.T. wird – nachdem die Beschlüsse der Kreistage und des Stadtrats Trier vorliegen – die geänderten Gebühren auf seiner Website veröffentlichen.