Rekordhitze, Dürre und Schädlingsbefall der vergangenen Extremsommer haben den heimischen Wäldern arg zugesetzt. Entlang der Kreisstraße 52/Panoramastraße zwischen Minheim und Klausen müssen ab dem 23. Februar 2026 vertrocknete und kranke Bäume gefällt werden. Mangelnde Standsicherheit sowie drohender Ast- und Kronenbruch stellen hier eine zunehmende Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden dar. Die Maßnahme wird voraussichtlich bis 20.03.2026 dauern.
Die letzten Jahre sind laut Weltorganisation für Meteorologie die weltweit wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Im Forstamt Traben-Trarbach mussten in Folge der extremen Hitze und Dürre immer wieder abgestorbene und geschädigte Bäume notgeerntet werden. Sie fielen Witterungsextremen, wie Dürre, Sturm und Schneebruch, und Schädlingen, wie in diesem Fall, dem Eichenprachtkäfer zum Opfer. Waldbereiche mit einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht haben wir selbstverständlich besonders im Blick. Dazu zählen etwa Flächen entlang öffentlicher Straßen, naheliegender Wohnbebauung oder besonderer Erholungseinrichtungen wie Spielplätzen.
Entlang der Panoramastraße sollen auf rund zwei Kilometer entlang der Straße kranke Eichen und Buchen entnommen werden. Deren absterbende und abgestorbene Wurzeln bieten keine ausreichende Verankerung mehr im Boden. Das trockene und spröde Holz der Baumkronen oder einzelner Totäste könnte bereits bei leichten Stürmen herunterbrechen und Verkehrsteilnehmende gefährden. Zur Durchführung der Arbeiten und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit muss die betroffene Straße in der Zeit von 23. Februar. bis 20. März 2026 voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird vor Ort ausgeschildert.
Die Maßnahme ist mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich abgestimmt. Bei einem Vor-Ort-Termin wurde vereinbart, dass sofern technisch und ohne Gefährdung möglich, Hochstümpfe und liegendes Totholz, zur Erhöhung der Biodiversität, erhalten bleiben. Auf Grund der Hangneigung und des lockeren Bodens ist dies nur in einigen Bereichen umsetzbar. Es ist zu erwarten, dass sich in wenigen Jahren ein natürlicher Waldrand entwickelt, der ebenfalls einen hohen ökologischen Wert hat und einen besonderen Lebensraum für viele Tierarten darstellt.
Losgelöst von solchen Bereichen mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht, müssen Erholungssuchende im Waldesinneren und auf Waldwegen grundsätzlich mit waldtypischen Gefahren rechnen. Bereiche mit abgestorbenen Ästen in Baumkronen werden immer häufiger. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt, um die Waldbesitzenden vor dem Hintergrund des freien Waldbetretungsrechtes nicht unzumutbar zu belasten. Die Forstleute empfehlen Bereiche mit kranken oder abgestorbenen Bäumen zügig und ohne Rast zu durchqueren.
