Schulbus & Co.

Schuljahr 2026/2027 - Deutschlandticket online beantragen


Alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Fahrtberechtigungen in Form eines Deutschlandtickets. Auf den Chipkarten ist als Ablaufmonat in den meisten Fällen 09/2028 aufgedruckt. Dies bedeutet, dass die Karte längstens bis zu diesem Zeitpunkt als Trägermedium der Fahrtberechtigung gültig ist. Wichtig: Dieses Datum entspricht nicht dem Gültigkeitszeitraum der Fahrtberechtigung. Die Fahrtberechtigung besteht nur solange auch ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht. Daher ist in verschiedenen Fällen ein neuer Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen.

Der Antrag muss neu gestellt werden, wenn das Kind

  •      ab August 2026 die 1. oder die 5. Klasse besuchen wird oder
  •      umzieht oder die Schule wechselt oder
  •      die Klassenstufe 11, 12 oder 13 (Sekundarstufe II) besuchen wird (Oberstufe von Gymnasium, IGS, FOS, BOS, HBF – (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig*) oder
  •      das BVJ, die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II an einer Berufsbildenden Schule besuchen wird.

Darüber hinaus muss eine Meldung an die Kreisverwaltung durch die Sorgeberechtigten erfolgen:

  • bei Verlassen der Grundschule vor Abschluss der Klasse 4
  • bei Abgängern der Klassenstufe 5 bis 9
  • bei Wiederholung der Klassenstufe
  • bei Umzügen oder Schulwechsel in einen anderen Landkreis

In diesen Fällen besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Alle wichtigen Infos und die Online-Anträge finden Interessierte auf der Internetseite www.bernkastel-wittlich.de/schuelerbefoerderung.

Die Chipkarten der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Schülerfahrtkosten durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich haben, werden zum 30. Juni 2026 von dem beauftragten Anbieter (DB Regio Bus Mitte) abgeschaltet und sind dann nicht mehr aktiv. Eine Weiternutzung der deaktivierten Chipkarte ist unzulässig und bedeutet Fahren ohne gültigen Fahrschein.

Die weiterhin anspruchsberechtigten Schüler dürfen ihre Chipkarten nicht wegwerfen, da diese im nächsten Schuljahr weiterhin gültig sein wird. Die Kreisverwaltung bittet daher alle Sorgeberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1, in die Klassenstufe 5 oder in die Sekundarstufe II (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig*) wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, dies am besten umgehend zu erledigen, am besten noch vor dem 20. April 2026.

Neue Deutschlandtickets werden als digitale Chipkarte unmittelbar von dem beauftragten Unternehmen rechtzeitig vor Schulbeginn an die der Kreisverwaltung bekannte Privatadresse der Schülerinnen und Schüler versandt. Hier ist auf eine vollständige Beschriftung des Briefkastens (somit auch Name der Schülerin bzw. des Schülers) zu achten.

*Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II, gymnasiale Oberstufe, HBF, BOS, FOS) ist die Übernahme der Fahrtkosten vom Einkommen abhängig. Die Einkommensgrenze (Gesamtbetrag der Einkünfte) beträgt für Schülerinnen und Schüler im Haushalt beider Eltern bzw. Elternteil mit Partner: 26.500 € brutto, im Haushalt eines Elternteils: 22.750 € brutto. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 3.750 €. Sollten Sie Fragen zur Feststellung des Einkommens haben, beraten wir Sie gerne.

Wenn Ihr Einkommen diese Grenzen überschreitet, muss das Deutschlandticket selbst gekauft werden. Bestellen können Sie dieses auch über die VRT-App, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Kauf finden Sie hier: www.vrt-info.de/tickets/deutschlandticket

Sollten Sie Fragen haben und weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Fachbereichs 11 zur Verfügung: Elke Conrad 06571 14-2319 und Linda Reis 06571 14-2435, E-Mails richten Sie bitte an Fahrkarten@Bernkastel-Wittlich.de.