Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist bemüht, seine Internetseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei, hier der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) vom 3. Juni 2019, zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Internetseite:
www.BeVo-Bernkastel-Wittlich.de
www.vertrauliche-spurensicherung-wittlich.de
Unsere Internetseiten bieten folgende Möglichkeiten:
Navigieren ohne Maus
Sie können unser Menü nicht nur mit der Maus, sondern auch mit der Tabulatortaste bedienen. Jeder Klick auf die Tabulatortaste bringt Sie in der Navigation einen Schritt weiter. Wenn Sie die gewünschte Seite erreicht haben, drücken Sie die Eingabetaste. Zum Scrollen benutzen Sie bitte die Pfeiltasten.
Brotkrumen-Navigation
Neben dem Menü können Sie sich auf jeder Seite auch über die so genannten "Breadcrumbs" (deutsch: Brotkrumen) orientieren. Sie finden diese Navigation über dem großen Bild. Dort können Sie zurück auf andere, übergeordnete Seiten springen.
Links
Interne und externe Links werden farblich kenntlich gemacht. Zusätzliche Informationen enthält das so genannte Title-Attribut, das in grafischen Browsern angezeigt wird, sobald die Maus auf den Link zeigt. Nutzer von asistiven Programmen müssen unter Umständen Zusatzfunktionen aktivieren, um diese Informationen zu erhalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Nach Angaben unseres Hosting-Providers (Chamaeleon AG, Montabaur) ist das eingesetzte Content-Management-System IONAS in der Version 4 mit den Vorgaben der BITV 2.0 konform. Die Internetseiten sind insofern überwiegend mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar
.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- Sie verfügt nicht über eine Version in leichter Sprache.
- Sie verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
- Alternativ-Texte werden stellenweise noch ergänzt.
- PDF-Dokumente (teilweise) sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
- Videos
- Audio-Dateien
Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Internetseite unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.10.2025 erstellt.
Als Methode zur Erstellung der Erklärung wurde die Möglichkeit der Selbstbewertung nach Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523, a), erste Alternative, verwendet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.10.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Zuständige Stelle für Fragen zur barrierefreien Zugänglichkeit:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
FB 01 - Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit
Kurfürstenstraße 16. 54516 Wittlich
06571 14-2205
Presse@Bernkastel-Wittlich.de
Durchsetzungsverfahren
Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig.
Kontakt:
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb@msagd.rlp.de
https://inklusion.rlp.de
Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie nachfolgend die zuständige Stelle:
Schlichtungsstelle BGG
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist eine Schlichtungsstelle gem. § 16 BGG eingerichtet worden.
Per Antrag kann hier ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Trägern öffentlicher Gewalt zum Thema Barrierefreiheit außergerichtlich beizulegen. Anders als viele Gerichtsverfahren sind Schlichtungsverfahren kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Dabei geht es nicht in erster Linie darum, Gewinner oder Verlierer zu finden, sondern gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle den Konflikt zu lösen.
Näheres zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden Sie hier.