Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Leistungsbeschreibung
Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
- Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.
Anträge / Formulare
- 1a) Wohngeldantrag auf Lastenzuschuss(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- 1b) Wohnflächenberechnung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- 1c) Fremdmittelbescheinigung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- 2a) Wohngeldantrag auf Mietzuschuss(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- 2b) Mietbescheinigung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- 3) Wohngeldantrag für Heimbewohner(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- 4) Ergänzende Erklärung zum Wohngeldantrag(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- 5) Verdienstbescheinigung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)