Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
Leistungsbeschreibung
Das Schlachten von Tieren sowie die im weiteren Verlauf erfolgenden Schritte (Zerlegung, Verarbeitung, Abgabe an Dritte usw.) unterliegen der amtlichen Überwachung. Hierbei müssen Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts eingehalten werden.
Die Überwachung erfolgt durch Personal der zuständigen Behörden, das insbesondere aus den folgenden Berufsfeldern stammt: Tierärzte/ Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleure/ Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelchemiker/ Lebensmittelchemikerinnen, amtliche Fachassistenten/ amtliche Fachassistentinnen.
Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-WittlichAktuell: Fortbildung für Tierärztinnen und Tierärzte
Geflügelschlachtung
Was ist wichtig!
Veranstaltungsort: Wittlich, Kreishaus, Kurfürstenstr. 12, Großer Sitzungsraum
Datum: Freitag, 27. November 2026
Uhrzeit: 18:30 – 20:30 Uhr
Schriftliche Anmeldung:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fleischhygieneamt,
wivina.coenjaerts[at]bernkastel-wittlich.de
Kosten: 30,00 € abends vor Ort
Anerkennung von 2 ATF Stunden
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs
- Lebensmittelhygiene-Verordnung
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)