Abschussmeldung/ Wildnachweisung
Leistungsbeschreibung
Nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Landesjagdgesetz (LJG) i.V.m. § 40 Abs. 2 der Landesjagdverordnung (LJVO) haben die jagdausübungsberechtigten Personen die schriftliche Abschussmeldung für das im zurückliegenden Vierteljahr erlegte oder verendete Schalenwild jeweils zum 5. des Folgemonats der Unteren Jagdbehörde vorzulegen.
Die Untere Jagdbehörde bittet dringend um Einhaltung nachstehender jährlicher Vorlagetermine:
- 01. April - 30. Juni: Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. Juli
- 01. Juli - 30. September Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. Oktober
- 01. Oktober - 31. Dezember Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. Januar
- 01. Januar - 31. März: Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. April
Bitte nutzen Sie hierfür den zum Download bereitgestellten Vordruck unter Anträge/Formular (unten auf der Seite über das + zu öffnen).
ACHTUNG: Die Online-Abschussmeldung funktioniert nicht. Sie können den ausgefüllten Vordruck per Post oder per E-Mail (Jagd@Bernkastel-Wittlich.de) zusenden. Danke für Ihr Verständnis.
Eine nicht fristgerechte Vorlage der Streckenmeldungen und Abschussliste /Wildnachweisung stellt einen Bußgeldtatbestand dar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abschussliste/Wildnachweisung nicht die IV. Quartalsmeldung ersetzt.
Anträge / Formulare