Abschussmeldung/ Wildnachweisung

  • Leistungsbeschreibung

    Nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Landesjagdgesetz (LJG) i.V.m. § 40 Abs. 2 der Landesjagdverordnung (LJVO) haben die jagdausübungsberechtigten Personen die schriftliche Abschussmeldung für das im zurückliegenden Vierteljahr erlegte oder verendete Schalenwild jeweils zum 5. des Folgemonats der Unteren Jagdbehörde vorzulegen.

    Die Untere Jagdbehörde bittet dringend um Einhaltung nachstehender jährlicher Vorlagetermine:

    • 01. April - 30. Juni: Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. Juli
    • 01. Juli - 30. September Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. Oktober
    • 01. Oktober - 31. Dezember Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. Januar
    • 01. Januar - 31. März: Abschussmeldung bitte vorlegen zum 05. April

    ACHTUNG:

    Jagdliche Meldungen jetzt einfach online erfassen

    Mit dem neuen Online-Programm JagdOnline Rheinland-Pfalz 2.0 können Jagdausübungsberechtigte ihre Abschussmeldungen jetzt schnell, bequem und kostenfrei digital abgeben. 

    Nach der einmaligen Einrichtung eines persönlichen Benutzerzugangs durch die Jagdbehörde stehen Ihnen zahlreiche Vorteile zur Verfügung:

    • Meldungen bequem von zu Hause aus erfassen
    • Kein Papier, kein Porto und keine Wege zur Behörde
    • Schnelle und automatisierte Datenübermittlung
    • Übersichtliche Auswertungen für das eigene Jagdrevier
    • Langfristige Dokumentation aller erfassten Daten
    • Automatische Erinnerungen zu den jeweiligen Meldeterminen

    Das System unterstützt Sie dabei, Fristen zuverlässig einzuhalten und bietet gleichzeitig eine moderne und komfortable Möglichkeit zur Verwaltung Ihrer Revierdaten.

    Nutzen Sie die Vorteile der digitalen Meldung und lassen Sie sich Ihren persönlichen Zugang durch die Jagdbehörde einrichten.

    Für die Registrierung benötigen wir lediglich folgende Angaben:

    • Name des Jagdreviers
    • Name der für das Online-Portal berechtigten Person
    • E-Mail-Adresse der berechtigten Person (bitte hier dringend auf die korrekte Schreibweise achten!) 

    Pro Jagdbezirk können bis zu zwei Personen für die Online-Meldung registriert werden. Die Person muss nicht zwingend selbst Pächter sein, Sie können auch bspw. Ihren Jagdaufseher benennen. Änderungen sind jederzeit möglich.


    Wenn Sie für JagdOnline nicht registriert sind, nutzen Sie bitte den zum Download bereitgestellten Vordruck unter Anträge/Formular (unten auf der Seite über das + zu öffnen).

    Eine nicht fristgerechte Vorlage der Streckenmeldungen und Abschussliste /Wildnachweisung stellt einen Bußgeldtatbestand dar.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Abschussliste/Wildnachweisung nicht die IV. Quartalsmeldung ersetzt.

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende