Pflegestützpunkte (PSP)

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  • Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz bieten 135 Pflegestützpunkte als zentrale Anlaufstellen rund um das Thema Pflege eine gemeinsame, unabhängige und trägerübergreifende individuelle und kostenfreie Pflegeberatung an.

    Eine wesentliche Aufgabe der Pflegestützpunkte ist, gemeinsam mit dem hilfebedürftigen Menschen und dessen Angehörigen einen individuellen Versorgungsplan zu erarbeiten. Die Fachkräfte der Pflegestützpunkte machen sich ein Bild über den Hilfe- und Unterstützungsbedarf sowie über die Wohnsituation der betroffenen Person. Sie können gezielt über das notwendige und regional vorhandene Leistungsspektrum informieren. Die Pflegeberatung wird auch im Rahmen einer aufsuchenden Beratung und somit in der eigenen Häuslichkeit der betroffenen Person durchgeführt. Diese entscheiden selbst, welches der verfügbaren Angebote sie in Anspruch nehmen möchten.

    Auch bei Schwierigkeiten mit Anbietern von Pflegeleistungen oder mit Pflegeeinrichtungen stehen Pflegestützpunkte unterstützend zur Seite. 

    Bei der Beratung von ausländischen Familien sowie Spätaussiedlerfamilien arbeiten die Pflegestützpunkte eng mit den Fachdiensten der Migrationsberatung zusammen, um Sprachbarrieren zu überwinden und kulturelle Besonderheiten zu berücksichtigen. 

    Daneben werden vorhandene Strukturen rund um das Thema Pflege und der Aus- und Aufbau von Netzwerken, besonders im Bereich des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements, gefördert und in die Arbeit des Pflegestützpunktes eingebunden. Das gilt auch für Selbsthilfegruppen,  -organisationen und -kontaktstellen.

    Die Arbeit des Pflegestützpunktes trägt zudem dazu bei, die Teilhabe von behinderten und älteren Menschen mit Pflegebedarf am Leben in der Gesellschaft zu stärken und neues zivilgesellschaftliches Engagement zu ermöglichen.

    Bei Fragen zur Pflegeversicherung informiert auch das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich
  • Rechtsgrundlage


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