Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige
Leistungsbeschreibung
Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.
Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.
Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichWeitere Angebote:
- Suchtberatung bei Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch oder -abhängigkeit
- Vermittlung verschiedenster Hilfen im Bereich Sucht (z.B. Entgiftung, Therapie, Reha)
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Planung und Koordination der Hilfen ist der jeweilige Landkreis bzw. die jeweilige kreisfreie Stadt. Ansprechpartner dort sind u.a. die Sozialpsychiatrischen Dienste und die Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Der sozialpsychiatrische Dienst ist ein Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Die Aufgaben des sozialpsychiatrischen Dienstes sind im Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) verankert.
Der sozialpsychiatrische Dienst steht allen Bürgern zur Verfügung, die sich über die Möglichkeiten der Unterstützung bei psychischen Erkrankungen informieren wollen. Des weiteren ist der Dienst zuständig für
- alle erwachsene Personen mit einer psychischen Erkrankung (insbesondere solche, die ansonsten keine Hilfe bekommen, bzw. diese krankheitsbedingt nicht annehmen können),
- Menschen in seelischen Notlagen
- Krisensituationen zur Abwendung einer Gefährdung (Interventionen nach dem PsychKHG)
- Angehörige, Freunde und Mitmenschen, die Beratung für den Umgang mit an einer psychischen Erkrankung leidenden Person wünschen.
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann telefonisch, im persönlichen Gespräch oder auch per Hausbesuch erfolgen. Das Gespräch kann unter anderem
- Beratung bei sozialen Problemen,
- Hilfestellungen bei beruflichen, medizinischen oder sozialen Eingliederungsmaßnahmen,
- Vermittlung weitergehender Therapie- und Hilfsangebote beinhalten.
Bei Beratungsbedarf sollte ein Gesprächstermin telefonisch vereinbart werden, damit genügend Zeit zur Verfügung steht.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Doris BarzenÄrztin
- Frau Carmen FunkSozialarbeiterin
- Frau Janine GölzerPsychologin
- Frau Susann HummelsiepSozialarbeiterin
- Frau Sandra JunkSozialarbeiterin
- Frau Tamara Schmitz-BredlowSozialarbeiterin
- Frau Regina-Maria SorgÄrztin