Landesblindengeld

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)

  • Anträge / Formulare

    Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe ).

    Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende