Wirtschaftsförderung regional beantragen
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Landesfördergebiet.
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
Die Förderung setzt unter anderem die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe von 10% bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
Der Mindestzuschussbetrag liegt bei 20.000 Euro.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-WittlichWirtschaftsförderung
Die Wirtschaftsförderung spielt eine wichtige Rolle bei der Stärkung und Entwicklung von Unternehmen und Regionen. Um neben der gesellschaftlichen auch die ökonomische Attraktivität des Landkreises Bernkastel-Wittlich steigern zu können, steht Ihnen die Wirtschaftsförderung des Landkreises mit Ihrer Expertise zur Seite. Wir unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer und die, die es zukünftig noch werden wollen, bei der Durchführung von geplanten Vorhaben. Zu den Aufgabenbereichen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Bernkastel-Wittlich zählt unter anderem die Fördermittelberatung, bei welcher sie als Ansprechpartner in Punkto Fördermittelsuche und der Antragsstellung von Fördermitteln für gewerbliche Vorhaben fungiert. Des Weiteren unterstützt die Wirtschaftsförderung des Landkreises Sie in den Themenbereichen Gründungsberatung sowie Unternehmensbegleitung. Hierzu werden in regelmäßigen Abständen Veranstaltungen angeboten, welche in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, wie beispielsweise der IHK sowie der HWK Trier durchgeführt werden. Eine Übersicht unserer Kooperationspartner finden Sie hier.
Darüber hinaus hat sich die Wirtschaftsförderung zum Ziel gesetzt den Landkreis zukunftsfähiger in Bereichen der Digitalisierung zu gestalten. Aus diesem Grund beteiligt sich der Landkreis Bernkastel-Wittlich an Förderprogrammen im Bereich des Breitband- und Glasfaserausbaus um die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer am digitalen Alltag zu gewährleisten.
Sollten Sie zukünftig Rückfragen oder Anliegen zu unternehmerischen Gesichtspunkten haben, wenden Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihr Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden. Zum Beginn zählt grundsätzlich der verbindliche - schriftliche oder mündliche - Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag bzw. auch die Aufnahme von Eigenleistungen.
Mit dem Investitionsvorhaben muss grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.
Anträge / Formulare
Die Antragstellung erfolgt digital über das Kundenportal der ISB.
Was sollte ich noch wissen?
Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.