Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Naturschutzbehörden
Voraussetzungen
- Berechtigtes Interesse,
- unabweisbare Gründe der Notwendigkeit des Befahrens,
- Vereinbarkeit mit Schutzzweck
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im schriftlichen Antrag sind in der Regel Angaben beizufügen wie:
- Aus welchen Gründen soll das Schutzgebiet befahren werden?
- Wann soll das Schutzgebiet befahren werden?
- Bestehen Alternativen zur Befahrung?
- Ist die Befahrung mit dem Schutzzweck vereinbar?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Der Rechtsbehelf richtet sich nach dem Verwaltungsferfahrensgesetz.
Anträge / Formulare
Es ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.