Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

  • Voraussetzungen

    • Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
    • Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich
    • Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
    • Bei Akteneinsicht durch einen Dritten ist die unterschriebene Vollmacht der/­des Betroffenen notwendig.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich

    § 107 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende