Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
Leistungsbeschreibung
In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.
Voraussetzungen
- Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
- Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich- Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
- Bei Akteneinsicht durch einen Dritten ist die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Bernkastel-Wittlich§ 107 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)