Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Leistungsbeschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). - die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
- die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-WittlichFür alle Klassen:
- Gültiges Ausweisdokument
- Meldebestätigung bzw. Meldebescheinigung (nur wenn das Ausweisdokument keine Adresse enthält)
- Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
Bei Klasse C zusätzlich:
- Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die körperliche Eignung
- Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über das Sehvermögen (statt o.g. Sehtestbescheinigung)
Bei Klasse D zusätzlich:
- Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die körperliche Eignung
- Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über das Sehvermögen (statt o.g. Sehtestbescheinigung)- Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die Leistungsprüfung
- aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) (kann auch bei der Antragstellung bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beantragt)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-WittlichUrheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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