Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

    Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

    Ausnahmen bestehen für:

    • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
      Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
    • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
      Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
  • Verfahrensablauf

    Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich

    Für alle Klassen:


    - Gültiges Ausweisdokument
     - Meldebestätigung bzw. Meldebescheinigung (nur wenn das Ausweisdokument keine Adresse enthält)
     - Führerschein
     - Aktuelles biometrisches Lichtbild
     - Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
     - Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)


    Bei Klasse C zusätzlich:


    - Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die körperliche Eignung
     - Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über das Sehvermögen (statt o.g. Sehtestbescheinigung)


    Bei Klasse D zusätzlich:


    - Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die körperliche Eignung
     - Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über das Sehvermögen (statt o.g. Sehtestbescheinigung)

    - Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die Leistungsprüfung

    - aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) (kann auch bei der Antragstellung bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beantragt)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal