Fahrerlaubnis für die Klasse B und BE beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt Sie dazu, ein Kraftfahrzeug (Kfz) zu fahren. Motorräder sind davon ausgenommen. Das Kfz darf zusätzlich zum Fahrersitz für höchstens 8 Personen ausgelegt sein.
Sie können mit einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B auch Anhänger transportieren. Anhänger, die unter 750 Kilogramm wiegen, sind immer erlaub. Anhänger, die mehr als 750 Kilogramm wiegen, sind erlaubt, wenn das Gesamtgewicht aus Kfz und Anhänger nicht mehr 3.500 Kilogramm beträgt.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE berechtigt Sie dazu, Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt, zu fahren.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie können den Antrag bis zu 6 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf erstmalige Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Sehtestbescheinigung, höchstens 2 Jahre alt
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.