Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE beantragen
Leistungsbeschreibung
Klasse C1:- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Klasse C1E:
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
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- der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
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- der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
- Klasse C:
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Klasse CE:
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE werden befristet für 5 Jahre erteilt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument
- Meldebestätigung bzw. Meldebescheinigung (nur wenn das Ausweisdokument keine Adresse enthält)
- Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht digital und nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, keine Onlinekurse)
- Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die körperliche Eignung (darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein)
- Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über das Sehvermögen (darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Weiterführende Informationen