Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE beantragen
Leistungsbeschreibung
- Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Klasse D1E:
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
- Klasse D:
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Klasse DE:
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, und DE werden befristet für 5 Jahre erteilt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiges Ausweisdokument
- Meldebestätigung bzw. Meldebescheinigung (nur wenn das Ausweisdokument keine Adresse enthält)
- Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht digital und nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, keine Onlinekurse)
- Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die körperliche Eignung (darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein)
- Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über die Leistungsprüfung (darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein)
- Gutachten nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) über das Sehvermögen (darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein)
- aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) (wird in der Regel bei Antragstellung bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bestellt)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Weiterführende Informationen