Vertraulich Spuren sichern – wie geht das?

Vertraulich Spuren sichern – wie geht das?

Sie können direkt ins Verbundkrankenhaus nach Wittlich kommen. Sie müssen nicht zuerst zur Polizei gehen!

Bei der vertraulichen Spurensicherung werden Beweismittel vertraulich, also ohne die Bekanntgabe Ihres Namens, gesichert und dokumentiert. Gesichert werden alle gerichtsverwertbaren Spuren, die sonst verloren gingen.

  • Im Krankenhaus unterschreiben Sie, dass Sie eine vertrauliche Spurensicherung wünschen. 
  • Der ärztliche Untersuchungsbericht mit Ihren Daten verbleibt im Krankenhaus.
  • Die gesicherten Spuren (z.B. Kleidung, Spermaspuren) werden vertraulich im Institut für Rechtsmedizin in Mainz gelagert.
  • Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten, weisen Sie darauf hin, dass die Tatspuren vertraulich gesichert wurden.
  • Dann entbinden Sie Ihren Arzt/ Ihre Ärztin von der Schweigepflicht, damit auch der Untersuchungsbericht verwendet werden darf.
  • Die Polizei kümmert sich dann um die notwendigen Schritte.
  • Erfolgt keine Anzeige, werden die Spuren nach fünf Jahren vernichtet.

Sie können sich innerhalb von fünf Jahren in Ruhe überlegen, wie Sie weiter vorgehen wollen und ob Sie Strafanzeige erstatten.

Die gesicherten Spuren (zum Beispiel Kleidung, Spermaspuren) werden vertraulich im Institut für Rechtsmedizin in Mainz gelagert. Der ärztliche Untersuchungsbericht mit Ihren Daten verbleibt im Krankenhaus. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige erstatten, weisen Sie darauf hin, dass die Tatspuren vertraulich gesichert wurden. So können Sie ohne zeitlichen Druck entscheiden, ob und wann Sie Anzeige erstatten.

Ohne Ihre Zustimmung erfolgt keine Anzeige. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.

Die forensische Ambulanz sichert seit 2007 Beweismittel bei Gewaltopfern. Beweismittel, wie etwa Abstriche, Spermaspuren oder Kleidung werden dort für eine etwaige Gerichtsverhandlung fünf Jahre lang aufbewahrt.

Erst wenn Sie sich für eine Anzeige entschieden haben, entbinden Sie Ihren Arzt / Ihre Ärztin von der Schweigepflicht, damit auch der Untersuchungsbericht verwendet werden darf. So können die vertraulich gesicherten Spuren von der Polizei für die Strafverfolgung verwendet werden.

Erfolgt keine Anzeige, werden die Spuren nach fünf Jahren vernichtet.


Kontakt

Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich
St. Elisabeth Krankenhaus
Koblenzer Straße 91
54516 Wittlich
Tel.: 06571 15-0