Landtagswahl 2026

Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 22. März 2026 findet die Wahl der Abgeordneten zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt. Die 101 Abgeordneten werden in einer sogenannten „personalisierten Verhältniswahl“ gewählt.

Das bedeutet, dass bei der Wahl zwei Stimmen abgegeben werden können:

  • Wahlkreisstimme (Erststimme):
    Mit der Wahlkreisstimme wird direkt ein Kandidat des Wahlkreises gewählt.
    Der Landkreis Bernkastel-Wittlich bildet die Wahlkreise:

    • 22 - Wittlich
      (Stadt Wittlich, Verbandsgemeinden Traben-Trarbach und Wittlich-Land) und

    • 23 - Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück) (verbandsfreie Gemeinde Morbach, Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf sowie die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) vom Rhein-Hunsrück-Kreis).

  • Landesstimme (Zweitstimme):
    Mit der Landesstimme wird die landesweite Liste einer Partei oder einer Wählervereinigung gewählt. Sie ist maßgebend für die Berechnung der Sitzverteilung der Parteien und Wählervereinigungen im Landtag.

Die Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen für die Wahlkreise 22 und 23 erfolgte am 3. Juni 2025:

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Parteien, mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und Stimmberechtigten, die einen Wahlkreisvorschlag einreichen wollen, werden gemäß § 26 Landeswahlordnung (LWO) aufgefordert, der Kreiswahlleitung der Wahlkreise 22 - Wittlich und 23 - Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg (Hunsrück) in 54516 Wittlich, Kurfürstenstraße 16 (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich), möglichst frühzeitig, spätestens am 75. Tag vor der Wahl

Dienstag, 6. Januar 2026 - bis 18 Uhr,

die Wahlkreisvorschläge mit den in § 41 Abs. 2 LWahlG benannten Nachweisen schriftlich einzureichen (§ 36 LWahlG – Einreichungsfrist).

Die Wahlkreisvorschläge einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Stellt die Kreiswahlleitung Mängel fest, so benachrichtigt diese sofort die Vertrauensperson und fordert sie auf, behebbare Mängel noch vor Ablauf der vorgenannten Einreichungsfrist zu beseitigen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Landeswahlgesetz (LWahlG)). Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden (§ 41 Abs. 2 LWahlG).

Sofern zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Unterstützungsunterschriften erforderlich sind (Ziffer 5. der o.g. Bekanntmachung), können die Formblätter hierzu von den Wahlvorschlagsträgern bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 10, Kurfürstenstraße 16 in 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14-2442 bzw. 14-2363, E-Mail: Wahlen@Bernkastel-Wittlich.de angefragt werden.

Alle Formulare für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landes- bzw. Bezirkslisten können auch auf der Internetseite des Landeswahlleiters heruntergeladen werden:

Formulare für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 22 und 23 ist Herr Landrat Andreas Hackethal, erreichbar über die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, E-Mail: Wahlen@Bernkastel-Wittlich.de

Landes- oder Bezirkslisten für die Landtagswahl können beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Herrn Marco Ludwig (Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems) eingereicht werden.

Weitergehende Informationen zur Landtagswahl, öffentliche Bekanntmachungen des Landeswahlleiters, Rechtsgrundlagen, Termine und Fristen u.v.m. gibt es auf der Internetseite des Landeswahlleiters: wahlen.rlp.de