Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich entwickelt ihre Serviceangebote im Bereich der Kfz-Zulassung weiter und passt diese an die zunehmende Nutzung digitaler Angebote an. Vor diesem Hintergrund wird die Abgabe von Zulassungsvorgängen durch Privatpersonen bei der Bürgerberatung zum 15. April 2026 eingestellt.
In den vergangenen Jahren hat sich die internetbasierte Fahrzeugzulassung stetig weiterentwickelt und wird inzwischen von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Über das Online-Portal der Kreisverwaltung www.bernkastel-wittlich.de/ikz-zulassung/ können zahlreiche Anliegen, etwa die Außerbetriebsetzung, Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs sowie die Reservierung eines Wunschkennzeichens, unabhängig von Öffnungszeiten bequem von zu Hause aus erledigt werden. Dieses Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Online-Verfahren sind die geringeren Gebühren im Vergleich zur persönlichen Vorsprache vor Ort. Die Kostenunterschiede sind in der Übersichtstabelle dargestellt. Damit wird deutlich, dass die digitale Abwicklung nicht nur Zeit spart, sondern auch finanziell attraktiv ist.
Zulassungsvorgang | Kosten | Kosten |
Außerbetriebsetzung | 2,10 € | 15,90 € |
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung innerhalb desselben | 10,90 € | 23,00 € |
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des Kennzeichens | 10,40 € | 24,20 € |
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens | 12,70 € | 26,20 € |
Tageszulassung eines Fahrzeugs | 14,90 € | 45,90 € |
Neuzulassung, Wiederzulassung | 13,10 € | 30,00 € |
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens | 12,40 € | 27,10 € |
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des Kennzeichens | 9,90 € | 23,60 € |
Adressänderung nach Wohnsitzwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks | 4,30 € | 11,10 € |
Gerade für Bürgerinnen und Bürger aus den weiter entfernten Orten des Landkreises bedeutet dies eine spürbare Erleichterung. Lange Anfahrtswege und zusätzliche Termine lassen sich so vermeiden. Gleichzeitig bleibt für alle, die ihre Angelegenheiten weiterhin persönlich erledigen möchten, die Möglichkeit bestehen, online einen Termin in einer der Zulassungsstellen im IKZ-Verbund der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Cochem-Zell zu vereinbaren.
Der bislang angebotene Service, Unterlagen morgens bei der Bürgerberatung abzugeben und die fertigen Vorgänge am selben Tag wieder abzuholen, wurde insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus dem näheren Umfeld der Kreisverwaltung in Wittlich geschätzt. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass die Nachfrage nach digitalen Alternativen kontinuierlich steigt und diese inzwischen für einen Großteil der Anliegen eine gleichwertige oder komfortablere Lösung darstellen.
Unverändert bestehen bleibt der sogenannte Händlerschalter: Die im Landkreis ansässigen Kfz-Händler können ihre Zulassungsvorgänge weiterhin montags bis donnerstags bei der Bürgerberatung einreichen. Damit wird diesem wichtigen Wirtschaftsbereich auch künftig ein verlässlicher Service angeboten.
Mit der Anpassung reagiert die Kreisverwaltung auf veränderte Nutzungsgewohnheiten und stärkt zugleich die digitalen Angebote, die eine flexible, ortsunabhängige und kostengünstige Erledigung von Zulassungsvorgängen ermöglichen. Ziel bleibt es, den Service für die Bürgerinnen und Bürger insgesamt zeitgemäß, effizient und bürgernah weiterzuentwickeln.
