Die weiterhin anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen belasten die Wasserressourcen im Landkreis zunehmend. Um die Versorgungssicherheit mit sauberem Trinkwasser auch künftig zu gewährleisten und die Ökosysteme zu schützen, ruft die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich alle Bürgerinnen und Bürger zu einem verantwortungsvollen und sparsamen Umgang mit Wasser auf. Zudem weist die Behörde darauf hin, dass das Abpumpen von Wasser aus Bächen und Flüssen strikt untersagt ist.
Trinkwasser ist ein kostbarstes Gut. Gerade jetzt, in der anhaltenden sommerlichen Hitzeperiode, spitzt sich der Verbrauch durch die Bewässerung von Rasenflächen, das Befüllen von privaten Swimmingpools oder Autowäschen auf Privatgrundstücken regelmäßig zu. Die Kreisverwaltung appelliert daher erneut eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Aktivitäten im privaten Bereich vollständig einzustellen.
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel – insbesondere durch elektrische oder motorbetriebene Pumpen sowie Schläuche – ist ohne ausdrückliche wasserrechtliche Erlaubnis illegal. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. mit einer Gießkanne oder einem Eimer) im Rahmen des Gemeingebrauchs ist erlaubnisfrei. Sobald eine Pumpe zum Einsatz kommt, handelt es sich rechtlich nicht mehr um Gemeingebrauch. Hierfür ist zwingend eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Aufgrund der aktuellen Wetterlage werden solche Erlaubnisse für Privatpersonen derzeit nicht erteilt.
Dieses Verbot umfasst auch die Entnahme von Grundwasser. Grundsätzlich kann für eine private Grundwasserentnahme keine Erlaubnis erteilt werden.